VDMA

Brasilien reformiert Maschinenrichtlinie

26.08.11 | Redakteur: Stéphane Itasse

Wer Maschinen nach Brasilien exportiert, muss sich auf einige Unsicherheiten gefasst machen. (Bild: Siemens)
Wer Maschinen nach Brasilien exportiert, muss sich auf einige Unsicherheiten gefasst machen. (Bild: Siemens)

Eine neue Maschinensicherheitsrichtlinie in Brasilien stellt deutsche Maschinenbauer vor Herausforderungen, wie der VDMA berichtet. Noch seien die Folgen für Exporte nach Brasilien, Nachrüstungen bestehender Anlagen und generelle Marktchancen durch Sicherheitsauflagen unklar.

Der brasilianische Maschinenbauverband Abimaq hat dem VDMA nach eigenen Angaben eine Übersetzung ins Englische zur Verfügung gestellt. Es handelt sich nach dem Verständnis von Abimaq um eine Neuformulierung, die sich in einigen Teilen auch an der EG-Maschinenrichtlinie orientiert.

Neue Maschinenrichtlinie noch unklar

Die neue Fassung, veröffentlicht im Dezember 2010, soll den Schutz der Arbeiter an Maschinen revolutionieren, schreibt die brasilianische Presse. Das 80-seitige Dokument beruhe wohl auf Initiative der 2010 angetretenen Präsidentin Dilma Rousseff. Zur neuen Richtlinie liegen dem VDMA laut Mitteilung noch keine Bewertungen vor, wohl auch deshalb, weil die Übergangsfristen zwischen zwölf Monaten und mehreren Jahren liegen.

Nach einer ersten Durchsicht können die Eingriffe beträchtlich sein, zum Teil ist von Stilllegungen oder dem Verbot von Maschinenkonstruktionen die Rede, wie der VDMA mitteilt. Aus brasilianischen Anwaltskreisen sei zu hören, dass es sich um eine Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung handelt, die Konsequenzen des Textes aber so gravierend seien, dass sie eigentlich nur durch das Gesetz zu regeln seien, weshalb Verfassungsklagen denkbar wären. Über die Auswirkungen für deutsche Maschinenbauer könne derzeit nur spekuliert werden, wie der VDMA erläutert.

VDMA liegt englische Fassung der Maschinenrichtlinie vor

VDMA-Mitglieder können eine englische Fassung der brasilianischen Maschinensicherheitslinie Nr. 12 bei Annemie Seidemann von der VDMA-Außenwirtschaft (annemie.seidemann@vdma.org) anfordern.

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