28.09.2006 | Redakteur:
Immer mehr Mittelständler entdecken den Genussschein als Alternative zur klassischen Unternehmensfinanzierung über Banken. Viele Mittelständler haben in den vergangenen Jahren die restriktive...
Viele Mittelständler haben in den vergangenen Jahren die restriktive Haltung der Banken bei der Kreditvergabe zu spüren bekommen. Investitionsvorhaben konnten nicht wie geplant realisiert werden, wachsende Auftragsvolumina ließen sich nicht vorfinanzieren. Die Auswirkungen waren auch bei an sich gesunden mittelständischen Unternehmen erheblich. Für weitere Überraschungen hat zudem – in Unkenntnis der Ratingkriterien – bei manchem Unternehmer die bereits vollzogene bankeninterne Anwendung von Basel-II-Ratings gesorgt. Plötzlich spielen neben harten Bilanzkennzahlen auch „weiche“ Faktoren wie die Regelung der Unternehmensnachfolge eine wichtige Rolle. Der Unternehmer über 50 mit etwas angeschlagener Gesundheit wird bei ungeregelter Nachfolge schnell zum erhöhten Kreditrisiko aus Sicht der Bank. Und der Kredit künftig etwas teurer oder gekündigt.Eine Lehre haben die meisten Mittelständler inzwischen aus ihren Erfahrungen mit den Banken gezogen. Es ist nicht klug, sich von einem Finanzierungsweg zu 100% abhängig zu machen – Grund genug, sich nach Finanzierungsalternativen umzusehen. Die mittelständischen Unternehmen entdecken zunehmend eine Finanzierungsform, die sich im europäischen Ausland bereits seit Jahrzehnten großer Beliebtheit erfreut: Genussscheine. Genussscheine wurden in der Vergangenheit insbesondere von Banken und Sparkassen gerne genutzt, um ihre Eigenkapitalbasis aufzubessern. Warum sollten sich nicht auch mittelständische Unternehmen auf diesem Weg Eigenkapital beschaffen? Es muss nicht immer die Börse seinAuch über den außerbörslichen Kapitalmarkt lassen sich Privatanleger für Beteiligungsangebote aussichtsreicher mittelständischer Unternehmen gewinnen. Laut Bundesamt für Statistik werden allein in Deutschland über den außerbörslichen Kapitalmarkt jährlich Beträge im Volumen von 20 bis 25 Mrd. Euro in mittelständische – nicht börsennotierte – Unternehmen investiert. Warum sind gerade Genussscheine interessant? Richtig ausgestaltet stellen sie für das Unternehmen bilanzielles Eigenkapital dar, obwohl es Gläubigerpapiere sind. In dieser Ausgestaltung sind zudem die Ausschüttungen als Betriebsausgaben abzugsfähig. Ein weiteres Plus für die Genussscheine. Genussscheine sind jedoch nicht für jedes mittelständische Unternehmen die geeignete Finanzierungsform. Wer als Unternehmer bereits Probleme hatte, seiner Bank sein Unternehmen transparent darzustellen, wird sich auch mit der Finanzierung über Genussscheine schwer tun. Entscheidend ist die Bereitschaft des Unternehmens, ein vertrauenswürdiges Fundament für eine gemeinsame Kooperation mit dem Anleger zu schaffen. Dies bedeutet insbesondere Glaubwürdigkeit in der Unternehmensdarstellung, Transparenz den Genussschein-Zeichnern gegenüber (Die Anleger in das Unternehmen „hineinschauen“ lassen), den potenziellen Anlegern Gelegenheit geben, das Unternehmen und die verantwortlichen Personen kennen zu lernen, als Unternehmer oder Management persönlich zu überzeugen und Kommunikation mit den Anlegern.Um das Interesse der Anleger zu wecken, sind weitere Faktoren wesentlich: Ein ausgereiftes, zukunftsfähiges Geschäftsmodell sowie ein Markt- und Wettbewerbsumfeld, in dem sich das Unternehmen behaupten wird, nennenswerte Umsätze, idealerweise eine prägnante Unternehmenshistorie und Gewinne in den vergangenen Jahren, ein kompetentes Unternehmerteam, das alle Bereiche des Geschäfts repräsentiert (insbesondere Technik/ Forschung, Finanzen, Vertrieb); und das Unternehmen sollte kein Sanierungsfall sein.Eine Genussschein-Emission ist mit Vorlaufkosten für Konzeptionierung, Prospektierung und Emissionsmarketing verbunden. Das Mindestvolumen der geplanten Kapitalaufnahme sollte deshalb aus Gründen der Wirtschaftlichkeit bei mehr als 1 Mio. Euro liegen. Spätes-tens jetzt heißt es auch über die Frage „Wie finde ich meine Anleger?“ nachzudenken. Der typische erste Gedanke: „Den Vertrieb überlasse ich Finanzdienstleistern.“ Der Ruf nach Full-Service ist angesichts mangelnder Erfahrung auf diesem Gebiet zunächst verständlich. Bei näherer Betrachtung jedoch: Full-Service kostet, macht abhängig und die Emission zum Roulettespiel. Welcher Unternehmer verlässt sich beim Vertrieb seiner Produkte schon ausschließlich auf Handelsvertreter?Professionelles EmissionsmarketingEs ist also wesentlich sinnvoller, sich mit dem Gedanken an ein Emissionsmarketing und den Eigenvertrieb auseinander zu setzen. Es ist weit weniger aufwändig, als man zunächst denkt. Und Angst vor zunächst Ungewohntem sollte einen Unternehmer nicht schrecken; denn keiner kann dem Anleger gegenüber das Unternehmen glaubwürdiger präsentieren und überzeugender wirken als er selbst. Wichtig ist aber, das der Unternehmer bei seinen ers-ten Schritten auf dem außerbörslichen Parkett professionelle Hilfestellung im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe erhält. Es soll schließlich keine Rutschpartie werden. Wie läuft nun eine Genussschein-Emission ab? Einen Überblick über die einzelnen Emissionsphasen gibt das Bild.Genussscheine stellen, auch unverbrieft, Wertpapiere im Sinne des Verkaufsprospektgesetzes dar, wenn sie auf den Inhaber lauten. Die Erstellung eines Verkaufsprospekts ist also Pflicht. Ab Juli 2005 wird diese Pflicht auch auf den Namen lautende Genussrechte treffen, deren entgeltliche Übertragung ausgeschlossen ist. Unter haftungsrechtlichen Aspekten ist die Herausgabe eines Verkaufsprospektes jedoch auch ohne Pflicht dringend zu empfehlen. Er dient der gegenüber dem Anleger transparenten Darstellung des Unternehmens, seiner Finanzlage und der möglichen Risiken. Seine Erstellung erfordert fachspezifisches Know-how, nicht zuletzt im Hinblick auf die Ausgestaltung der Genussscheinbedingungen.Der inhaltliche Aufbau des Verkaufsprospektes folgt sinnvollerweise den Empfehlungen der Deutsche Börse AG. Dies bietet den Vorteil, dass beim Anleger ein Wiedererkennungseffekt erzielt wird und er sich einfacher im Prospekt zurechtfindet. Auch dies kann als ein Beitrag zur Transparenz verstanden werden.Ist der Verkaufsprospekt erstellt, wird er zur Genehmigung des öffentlichen Angebots der Genussscheine bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinterlegt. Nach derzeitig noch gültiger Gesetzeslage ist das öffentliche Angebot der Genussscheine gestattet, wenn die Ba-Fin diesem nicht innerhalb von zehn Tagen widerspricht. Parallel zur letzten Phase der Prospektierung wird das Emissionsmarketing vorbereitet. Wichtigstes Medium zur Gewinnung und Pflege der Investoren ist die Website des Unternehmens. Deren Bedeutung wird von den meisten Unternehmen völlig unterschätzt. Nahezu zwei Drittel der deutschen Privatinvestoren suchen auf den Internetseiten der Unternehmen, wenn sie schnell Informationen für ihre Geldanlage benötigen. Zu diesem Ergebnis kommt der „NetFederation IR-Monitor“, eine repräsentative Umfrage unter deutschen Privatanlegern mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa. Diese Umfrage bestätigt, dass es auch für mittelständische Unternehmen ein Muss ist, die eigene Website im Vorfeld ihrer Genussschein-Emission professionell aufzubereiten. Dies ist nicht durch eine Präsentation oder Anzeigenschaltung auf Fremdseiten zu ersetzen. Emissionsmarketing unterscheidet sich nicht grundsätzlich vom Produktmarketing. Es folgt genauso dem Aida-Prinzip (Attention, Interest, Desire, Action). Wichtig ist die zielgruppengerechte Ansprache.Bild: MM-Archiv
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