28.01.2010 | Autor / Redakteur: Arndt Schürg / Claudia Otto
Das Verschweigen eines Sicherheitsvorfalls gegenüber einem betroffenen Geschäftspartner führt allerdings ebenfalls zu einem Vertrauensverlust, insbesondere wenn ihm die Information durch Dritte zugetragen wird. Abgesehen davon, sind rechtliche Aspekte eines laufenden oder abzusehenden juristischen Verfahrens zu beachten. Der Umgang mit Sicherheitsvorfällen in der Außenkommunikation sollte deshalb mit juristischer Hilfe abgestimmt werden. Im Schadenfall muss auf ein geprüftes und abgestimmtes Kommunikationskonzept zurückgegriffen werden.
Arndt Schürg ist Senior Consultant bei der Hammer & Associates GmbH in 60329 Frankfurt am Main.

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