28.09.2006 | Redakteur: Jürgen Schreier
Deregulierung soll neue Arbeitsplätze schaffen. Ständig bereit, sich neuen Aufgaben zu stellen, Arbeitsstelle, Arbeitsform und Wohnort zu wechseln: So beschreibt der US-Soziologe Richard Sennett den...
Andererseits scheinen die während der rot-grünen Regierungs-zeit angestoßenen arbeitspolitischen Maßnehmen - von der Verschärfung der betrieblichen Mitbestimmung bis hin zum so geenannten Tariftreuegesetz - zumindest aus Arbeitgebersicht wenig geeignet, für mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt zu sorgen. Kein Wunder also, dass im Vorfeld der Bundestagswahl die Rufe nach Deregulierung wieder lauter werden. Auch der VDMA macht hier keine Ausnahme. Die Deregulierung des Arbeitsmarktes sei ein Thema, ,,das angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Arbeitslosensituation für alle Unternehmen von existenziellem Interesse ist", verkündete VDMA-Präsident Diether Klingelnberg am 15. Mai in Berlin anlässlich der Präsentation einer Mitgliederbefragung zum Thema ,,Maßnahmen zur Deregulierung der Arbeitsmärkte". ,,Wir wollten von unseren über 3000 Mitgliedern wissen" so Klingelnberg, ,,welche Maßnahmen zur Deregulierung des Arbeitsmarktes notwendig sind. Mit 16% Rücklauf haben wir ein repräsentatives Ergebnis bekommen." Nahezu flächendeckend, so das wichtigste Ergebnis der Studie, versuchen die vorwiegend mittelständischen Maschinen- und Anlagenbauer die ,,Verkrustungen" des heimischen Arbeitsmarktes durch betriebliche Initiativen aufzubrechen - nicht ohne Erfolg, wie die nebenstehende Grafik belegt. 80% der befragten VDMA-Mitglieder haben mittlerweile Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene getroffen. In mehr als der Hälfte aller Fälle ging es um flexible Arbeitszeitregelungen, bei einem Drittel um die Einführung von Arbeitszeitkonten.Andere Untersuchungen kommen zu ganz ähnlichen Ergebnissen. So zum Beispiel die jüngste ,,Betriebszeiten-Studie" des Kölner ISO-Instituts. Danach weichen in zwei Drittel der befragten 12000 Betriebe die Betriebszeiten deutlich von tarifvertraglichen Arbeitszeiten ab. Und: Dieser Anteil ist seit Beginn der neunziger Jahre stark gestiegen - von 57% in Westdeutschland auf zuletzt 69%. Am höchsten ist der Anteil der ,,Entkoppelungsbetriebe" im Dienstleistungsbereich (73%), gefolgt vom öffentlichen Dienst (68%) und vom produzierenden Gewerbe (57%). Entkoppelungsinstrument der Wahl sind nach wie vor versetzte Arbeitszeitmodelle, die von 59% der Unternehmen praktiziert werden. Gleitzeitregelungen haben 14% der vom ISO-Institut befragten Betriebe eingeführt, 26% Arbeitszeitkonten. Das starke Interesse an der Flexibilisierung der Arbeitszeit kommt nicht von ungefähr, denn hier ist der Konsens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern am leichtesten herzustellen. Während ein Unternehmen durch geschickte Arbeitszeitverteilung teuere Produktionsmittel intensiver nutzen und auf Kundenwünsche flexibler reagieren kann, gewinnt der Arbeitnehmer mehr Zeitsouveränität, die es ihm erlaubt, berufliche und private Aktivitäten besser aufeinander abzustimmen. 33% der vom VDMA befragten Unternehmen gaben an, dass sichtbare Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer der für den Erfolg solcher Maßnahmen entscheidend waren. Vergleichsweise selten kommt es auf betrieblicher Ebene zu ,,echten" Bündnissen für Arbeit. Ganze 13% der Unternehmen, die sich an der VDMA-Umfrage beteiligten, haben solche Bündnisse realisiert. Vor allem dort, wo bisher alles tarifvertraglich geregelt war, stoßen derartige Initiativen oft auf Unverständnis, schließlich geht es jetzt nicht mehr nur um ,,weiche Faktoren" wie bei der Arbeitszeitflexibilisierung, sondern um Dingen, die unter Umständen richtig weh tun können - um Entgeltfragen und Fragen des zu leistenden Arbeitszeitvolumens. Obendrein existieren solche Bündnisse oft keine gesicherten Rechtsgrundlagen, da an gültigen Tarifverträgen vorbei agiert werden muss. 17% der befragten VDMA-Mitglieder sprechen sich folglich für eine Abschaffung des Flächentarifs aus, weitere 17% wollen den Flächentarif durch Öffnungsklauseln zumindest reformiert sehen. ,,Jedes dritte Unternehmen hält das derzeitige Tarifkorsett für nicht mehr tauglich, um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können", so das Fazit von VDMA-Präsident Klingelnberg. Rund 90% der Befragten waren der Meinung, dass Arbeitszeit- und Vergütungsfragen künftig stärker auf betrieblicher Ebene verhandelt werden sollten. Immer immer mehr Unternehmen machen Nägel mit Köpfen und lösen sich aus tarifvertraglichen Bindungen. Wie Untersuchungen des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigen, geht der Anteil der Unternehmen, die an einen Flächentarifvertrag gebunden sind, seit Jahren in nahezu allen Branchen zurück. Fast die Hälfte der westdeutschen und zwei Drittel aller ostdeutschen Betriebe leben heute in einer ,,tariffreien Zone". Bezogen auf die Zahl der Arbeitnehmer heißt dies: Jeder vierte westdeutsche und jeder dritte ostdeutsche Arbeitnehmer regelt Lohn und Arbeitsbedingungen individuell. Besonders groß ist die ,,Tarifflucht" im Mittelstand, da hier persönliche Abreden wegen des meist engen Kontakts zwischen Arbeitgeber und Belegschaft relativ einfach zu realisieren sind. Dagegen greifen Großunternehmen aus praktischen Erwägungen eher auf den Flächentarifvertrag zurück. Fazit: Der Trend zur Flexibilisierung hat auch Deutschland voll erfasst, die Flexibilisierungspotenziale sind - wie eingang angedeutet - aber bei weitem noch nicht ausgereizt. Auf der ,,Wunschliste" der deutschen Maschinen- und Anlagenbauer stehen deshalb - die ,,Entrümpelung" des Betriebsverfassungsgesetzes, um wichtige unternehmerische Entscheidungen zu beschleunigen,- eine flexiblere Gestaltung des Arbeitzeit-, des Teilzeit- und des Befristungsgesetzes,- eine Lockerung der Kündigungsschutzregeln. 60% der befragten VDMA-Mitglieder sehen im überzogenen Kündigungsschutz die größte Barriere für Neueinstellungen. Beklagt werden insbesondere die hohen Abfindungszahlungen und die realitätsfernen Kriterien der Sozialauswahl. Am wichtigsten aber sei, so VDMA-Präsident Klingelnberg, ,,die Legalisierung und Sicherung der Bündnisse für Arbeit auf Betriebsebene". Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Beschäftigten müssten rechtswirksam sein, auch dann, wenn sie sich außerhalb der tariflichen Regelungen bewegten. ,,Überregulierung", so Klingelnberg, ,,erweist sich mehr und mehr als Wachstumsbremse, die zu Lasten aller geht, die an mehr Beschäftigung Anteil haben sollten".
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