08.11.2007 | Redakteur: Jürgen Schreier
München (js) – Das im Jahr 2001 eingeführte Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) konnte keine Katalysatorwirkung für mehr Teilzeitbeschäftigung entfalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des ifo Instituts, die die Beschäftigungs- und familienpolitischen Auswirkungen des Gesetzes untersucht.
„Die Arbeitszeitflexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist in Deutschland zwischen den Betrieben höher als innerhalb der Unternehmen selbst“, erklärt Sonja Munz, Arbeitsmarktexpertin des ifo-Instituts und Autorin der Studie. Mit der Einführung des TzBfG wurde zwar der Versuch unternommen, über gesetzliche Regelungen die Arbeitszeitflexibilität hinsichtlich der Reduzierung von Arbeitszeiten zu erhöhen. Dies ist nach den empirischen Ergebnissen der Studie jedoch nicht gelungen.
Vielmehr zeigt sich, dass Frauen, die ihre Arbeitszeit im Zeitraum zwischen 1997 und 2003 reduzierten, dies insbesondere mit Hilfe eines Arbeitgeberwechsels erreichen konnten. Die Einführung des TzBfG, das zum Ziel hatte, vor allem Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, konnte dieses Ergebnis nicht verändern. „Damit kann im Falle des TzBfG nicht von einer Zielerreichung der politisch vorgegebenen Ziele gesprochen werden“, fasst Munz die Ergebnisse zusammen. Ein kleiner Trost bleibt: Das Gesetz entfaltet immerhin keine negativen Wirkungen im Sinne der Beschäftigung und der Arbeitszeitflexibilität.
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