27.06.2008 | Autor / Redakteur: Martin Sonneck / Jürgen Schreier
Eine Erweiterung der Antidiskriminierungsrichtlinien über das Arbeitsrecht hinaus auf das Zivilrecht würde, so steht es laut Verband zu vermuten, eine ähnlich kosten- und bürokratietreibenden Maschinerie in Gang setzen. Das beträfe dann beispielsweise die täglichen Geschäfte im Einzelhandel, das Vermieten von Hotelzimmern oder der Abschluss von Mietverträgen allgemein. Schlimmstenfalls, so Brossardt, könne das bedeuten, das Unternehmen jedes Verkaufsgespräch dokumentieren müssten, um sich später gegen Diskriminierungsvorwürfe von Kunden wehren zu können.
Wer sich in Deutschland oder auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union umsehe, könne feststellen, dass die Gesellschaft keine Diskriminierung dulde. Zudem seien ausreichende nationale Regelungen vorhanden, um möglichen Fällen wirkungsvoll zu begegnen. Brossardt machte deutlich, dass Diskriminierungen dort stattfinden, wo sich Menschen von Vorurteilen leiten lassen. Daher müsse die Wertevorstellung dieser Menschen verändert werden. Dies gehe nicht per Verordnung, sondern durch ein Vorleben, das ein Beispiel für Toleranz und Vorurteilsfreiheit gebe. Und hier appelliert der VBW an die Verantwortung jedes Einzelnen in unserer Gesellschaft.
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