28.09.2006 | Redakteur:
Die leichtfertige Verwendung des CE-Zeichens zieht in manchen Fällen rechtliche Konsequenzen nach sich. Wenn rechtswidrig, ohne den Nachweis einer Gefahrenanalyse und den daraus abgeleiteten...
Wenn rechtswidrig, ohne den Nachweis einer Gefahrenanalyse und den daraus abgeleiteten Maßnahmen eine CE-Kennzeichnung erfolgt, so stellt dieses für den Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer ein hohes Risiko dar. Denn vielen ist dabei nicht bewusst, dass eine leichtfertige oder missbräuchliche Verwendung des CE-Zeichens in der Regel rechtliche Konsequenzen nach sich zieht und unter Umständen mit hohen finanziellen Forderungen verbunden sein kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Produkthaftung bei sicherheitstechnischen Mängeln eines Gerätes greift und eine in der Regel sehr kostenintensive Rückrufaktion erforderlich ist. Der Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer haftet in vollem Umfang für seine Produkte.Sicherheitsrelevante Mängel können teuer werdenGerade kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt es aber oft an den nötigen Informationen und auch an der notwendigen Zeit, um Anforderungen und Aufwand einer Gefahrenanalyse richtig einzuschätzen sowie das eigene Risiko dabei zu minimieren. Das frühzeitige Hinzuziehen einer benannten Stelle vermeidet Kosten und Ärger.Die CE-Kennzeichnung wurde im Zuge der Bemühungen um technische Harmonisierungen und den Abbau von Handelshemmnissen innerhalb der EU eingeführt. Mit einer CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen aller einschlägigen Richtlinien nach Artikel 95 des EG-Vertrages erfüllt.Doch welche Konsequenzen ergeben sich aus der Umsetzung dieser Forderungen in die Praxis? Zuerst ist einmal zu klären, ob ein Produkt überhaupt CE-gekennzeichnet werden muss oder darf. Danach muss festgelegt werden, wer für die CE-Kennzeichnung eines Produktes verantwortlich ist. Dies ist in der Regel der sogenannte Inverkehrbringer, also derjenige, der ein Produkt auf dem europäischen Markt einführen will. Somit ist dies nicht zwangsläufig immer der Hersteller selbst, sondern insbesondere bei außerhalb der EU gefertigten Produkten, vorrangig der in der EU ansässige Importeur, der in solchen Fällen für die CE-Kennzeichnung verantwortlich ist.Anschließend ist zu klären, welche Richtlinien überhaupt für die CE-Kennzeichnung eines bestimmten Produktes zugrunde gelegt werden müssen. Am Beispiel der Produktgruppe Mess- und Laborgeräte soll verdeutlicht werden, dass dies unter Umständen eine sehr komplexe Thematik sein kann. Ein nach wie vor weit verbreiteter Irrtum ist, dass zum Beispiel die alleinige EMV-Konformität eines solchen Gerätes für eine CE-Kennzeichnung ausreichend ist. Jedoch müssen zum Beispiel netzspannungsversorgte Geräte schon heute zusätzlich die in der Niederspannungsrichtlinie festgelegten Anforderungen erfüllen. Weiterhin ist zu prüfen, ob das Gerät in den Anwendungsbereich der ab Anfang 2006 geltenden eigenen Richtlinie für die CE-Kennzeichnung von Messgeräten fällt. Enthält das Gerät zusätzlich noch bewegliche Teile (zum Beispiel Vorrichtungen zum Mischen oder Zerkleinern von Proben) oder werden beispielsweise leicht entzündliche Stoffe in dem Gerät getestet, ist zu prüfen inwieweit noch Forderungen aus der Maschinenrichtlinie beziehungsweise des Explosionsschutzes berücksichtigt werden müssen.Rechtzeitige Einbeziehung von Spezialisten erspart ÄrgerDoch wie sind diese, auf den ersten Blick für den Entwickler recht umfangreichen und zum Teil komplexen Anforderungen in die Praxis umzusetzen? Die Kernaussage der anzuwendenden Richtlinien ist, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen eingehalten werden müssen. Maßnahmen, die bereits bei der Entwicklung und Konstruktion des Gerätes berücksichtigt werden, sind dabei immer die kostengünstigere Lösung.Viel Ärger, Geld und Zeit können sich Hersteller und Inverkehrbringer solcher Produkte deshalb ersparen, wenn sie rechtzeitig, das heißt schon vor der Entwicklung eines neuen Produktes beziehugnsweise vor dem geplanten Verkauf eines importierten Produktes, Spezialisten zu Fragen der Produktsicherheit hinzuziehen und mögliche sicherheitskritische Komponenten vorab überprüfen lassen. Der Aufwand dafür lohnt sich insbesondere dann, wenn man die Tatsache mit berücksichtigt, dass sicherheitsrelevante Mängel unter Umständen sehr kostenintensive Maßnahmen nach sich ziehen können. Für Produktgruppen wie Werkzeuge, Laborgeräte, Maschinen und Maschinenkomponenten, aber auch für Verbraucherendprodukte wie Haushaltsgeräte, Audio- und Video-Equipment, Leuchten, Spielzeuge, Möbel sowie Fitness- und Sportgeräte kann neben der Konformitätsüberprüfung (CE-Zeichen) zusätzlich noch eine Zertifizierung durchgeführt werden (GS-Zeichen oder Bauartprüfzeichen für nicht verwendungsfertige Einzelkomponenten).Weiterhin sind Zertifizierungen für den internationalen Markt, beispielweise für den amerikanischen Markt (USTC) oder den russischen Markt (GOST) möglich. Gerade das USTC-Zeichen bietet eine interessante Alternative für den Zugang zum amerikanischen Markt.
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