28.09.2006 | Redakteur: Ursula Hofmann
Deutsches Patent- und Markenamt verzeichnet Anmelderekord. Der Trend zu gewerblichen Schutzrechten sei ungebrochen, damit eröffnete Dr. Jürgen Schade, Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts...
Deutsches Patent- und Markenamt verzeichnet AnmelderekordDer Trend zu gewerblichen Schutzrechten sei ungebrochen, damit eröffnete Dr. Jürgen Schade, Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), die Jahrespressekonferenz in München.Dr. Schade präsentierte einen neuen Patentrekord. Wirtschaft, Wissenschaft und Einzelerfinder meldeten im vergangenen Jahr 127 428 Patente in Deutschland an. Das Vorjahresergebnis wurde um rund 15% übertroffen. Die Steigerungsrate ist beachtlich, zumal das konjunkturelle Umfeld das Patentklima eher negativ beeinflusst hat. ,,Wir entwickeln uns von der Industrie- zur Wissensgesellschaft, in der Wissen und damit auch das geistige Eigentum eine immer größere Rolle spielt", so Schade. Dr. Schade, seit August 2001 Nachfolger von Dr. Landfermann, betonte, dass die Einnahmen und die Ausgaben im DPMA-Haushalt ausgeglichen seien, das DPMA lebe nicht vom Steuerzahler, so Jürgen Schade weiter. ,,210 inländische Patentanmeldungen gingen pro Arbeitstag bei uns ein, der Anteil der Einzelerfinder beträgt rund 13%", meldete Präsident Schade. Mit rund 28% der Anmeldungen liegt Bayern im Bundesvergleich an der Spitze, gefolgt von Baden-Württemberg (rund 23%) und Nordrhein-Westfalen (rund 19%). Doch diese Zahlen ergeben aufgrund der unterschiedlichen Größe der einzelnen Bundesländer nur ein unvollständiges Bild. Bei einem Durchschnitt von 64 Patentanmeldungen pro 100 000 Einwohner liegen Bayern mit 119, Baden-Württemberg mit 113 und Hamburg mit 86 Anmeldungen deutlich an der Spitze. Differenziert man nach technischen Schwerpunkten, so stehen in Deutschland Patentanmeldungen im Bereich der Fahrzeugtechnik an erster Stelle. Es folgen die Gebiete Mess- und Prüftechnik, Elektronik und Nachrichtentechnik. Eine besondere Dynamik, mit Wachstumsraten von mehr als 100% zwischen 1995 und 2001, ist bei der Computer- und Halbleitertechnik sowie Biotechnologie und Gentechnik zu beobachten.Marken ,,schützen den guten Namen" eines Produkts oder Unternehmens. Es gibt jedoch auch Anmeldungen, die die Grenzen des guten Geschmacks überschreiten, wie Beate Schmidt, Leiterin der Hauptabteilung Marken erläuterte. Dazu gehören Antragssteller im Nachgang zu den Ereignissen am 11. September 2001, die Begriffe wie Taliban, WTC D-Day und Ähnliches schützen lassen wollten. ,,In diesen Fällen überprüfen wir sehr genau, ob die Anmeldungen gegen die guten Sitten verstoßen und deshalb nicht als Marke geschützt werden können", so Beate Schmidt.Nach dem Boom bei den Markenanmeldungen im Jahr 2000 ist deren Zahl im Jahr 2001 wieder auf das Niveau des Jahre 1998 gesunken. 67 361 Marken wurden im vergangenen Jahr angemeldet, knapp 20 000 weniger als im Jahr 2000. Betroffen von dem Rückgang sind vor allem Computer, Telekommunikation und Software.Die Lage bei der Patentierung von Computerprogrammen und Geschäftsmethoden ist vielschichtig. ,,Obwohl Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche nach dem Patentgesetz nicht patentiert werden können, wird in Deutschland Patentschutz für softwarebezogene Erfindungen erteilt - im vergangen Jahr rund 500", so Dr. Wolfgang Tauchert, zuständiger Abteilungsleiter im Deutschen Patent- und Markenamt: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Software nur dann patentiert werden kann, wenn technische Merkmale prägender Bestandteil der Anmeldung sind. Die nicht technischen Sachverhalte eines Computerprogramms wie zum Beispiel der Quellcode sind dagegen dem Urheberrecht zuzuordnen. Während ein Textverarbeitungsprogramm als solches in Deutschland nicht patentiert werden könnte, sind Merkmale zur Steuerung der Programms - wie die Änderung der Seitengröße über die Maus - patentfähig. Dr. Tauchert sieht die Prüfungsrichtlinien und die Praxis des DPMA durch die aktuelle Rechtssprechung des BGH bestätigt. Eine weitere Klarstellung und internationale Harmonisierung - auch unter Einbeziehung der BGH-Rechtsprechung - ist durch die vorgesehene Software-Richtlinie der EU zu erwarten. ,,Der Entwurf hierzu liegt vor", so Dr. Tauchert. Wie Dr. Volker Winterfeldt, Leiter der Hauptabteilung Patente betonte, konnte die Produktivität in der Patenterteilung gesteigert werden. Dies lag nicht zuletzt an Neueinstellungen nach Jahren des Personalabbaus. Trotzdem läge die durchschnittliche Verfahrensdauer bei 35 Monaten, wobei es in diesem Zeitraum ,,viele Zeitabschnitte gibt, in denen das DPMA nichts tun kann". Es sei jedoch Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Ist erst die elektronische Akte eingeführt, dann kann auch schneller reagiert werden.Der Präsident des DPMA, Dr. Jürgen Schade, macht es sich zum Ziel, die Modernisierung des Amtes im Sinne seiner Vorgänger weiter voranzutreiben. ,,Die seit Jahren hohe und steigende Zahl von Patent- und Markenanmeldungen bei gleichzeitigem Personalabbau in den Jahren vor 1998 hat für die Anmelder zu unzumutbar langen Wartezeiten geführt. Mit dem durch die Bundesregierung zusätzlich zur Verfügung gestellten Personal und mit Hilfe neuer Steuerungsinstrumente und modernster Datenbanktechnologie wollen wir in den kommenden Jahren wieder zu annehmbaren Bearbeitungszeiten kommen."
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