Arbeitsrecht 3G am Arbeitsplatz und Homeoffice: Worauf Betriebe achten müssen
Der Bundestag hat 3G am Arbeitsplatz beschlossen und die Homeoffice-Pflicht zurückgeholt: Worauf Betriebe bei den Kontrollen achten müssen, was Verstöße kosten können – und was das für Beschäftigte bedeutet.
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Unternehmen bundesweit müssen ihre Pforten dichtmachen – zumindest solange, bis Mitarbeiter einen 3G-Nachweis erbringen. Das haben die Ampel-Parteien am Donnerstag über ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Der Bundesrat muss am Freitag noch zustimmen, die Union droht mit Ablehnung. Zieht die Fraktion die Blockade durch, so muss das Gesetz in den Vermittlungsausschuss.
Bislang galt die 3G-Regel am Arbeitsplatz nur in Bayern. Der Freistaat hatte die Maßnahme bereits vergangene Woche eingeführt.
Außerdem soll mit den Beschlüssen vom Donnerstag die Homeoffice-Pflicht wieder in Kraft treten. Die Politiker wollen damit die vierte Corona-Welle besser in den Griff bekommen. Was jetzt im Detail gilt und wie Unternehmen die Vorschriften umsetzen müssen, erklärt Christoph Kurzböck, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Rödl & Partner.
3G-Regel: Wie Betriebe sie rechtssicher umsetzen können
Die 3G-Regelung gilt grundsätzlich, wenn sich physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen lässt. Beschäftigte müssen dann einen Nachweis vorlegen, geimpft, genesen oder getestet zu sein. Ohne Nachweis dürfen Arbeitgeber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keinen Zutritt gewähren. Gerade größere Unternehmen lösen das aktuell, indem sie Zugangskarten- und Chips ihrer Beschäftigten sperren und Personal anweisen, die Nachweise zu kontrollieren.
Freiwillig dürfen Beschäftigte ihren Status, geimpft oder genesen zu sein, dabei auch hinterlegen, sagt Christoph Kurzböck, ansonsten müssen Unternehmen täglich prüfen. Die Unternehmen dürfen diese Angaben solange speichern, wie es erforderlich ist oder bis Arbeitnehmer nicht mehr mit der Speicherung einverstanden sind.
Kurzböck sagt, die Erfahrungen aus Bayern zeigten, dass gerade kleinere Betriebe die Vorgaben nicht konsequent genug umsetzten. Doch das kann teuer werden: So beträgt das Bußgeld in Bayern 250 Euro für Arbeitnehmer, die einen Betrieb ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis betreten. Arbeitgebern drohen je nach Verstoß bis zu 5.000 Euro an Bußgeld.
Denn Kontrollen können jederzeit und unangekündigt erfolgen. „Betriebe müssen behördlichen Kontrollen den Zutritt gewähren“, so der Arbeitsrechtsexperte.
Tests: Diese Möglichkeiten gibt es
Die dritte Option, um Zutritt zum Betrieb zu erhalten, sind die Antigen-Schnelltests. Eine Variante ist, einen negativen Test einer zertifizierten Stelle - zum Beispiel einer Apotheke - mit dem Datum des aktuellen Tages vorzulegen. Oder Beschäftigte führen den Test beim Arbeitgeber durch.
Unternehmen können dafür zwei Varianten anwenden: Entweder testen sich Beschäftigte selbst. Dann ist allerdings eine Aufsichtsperson zwingend erforderlich. Oder Unternehmen stellen eine zertifizierte Fachkraft an, die die Tests durchführt. „Wichtig ist, diese Tests zu dokumentieren mit Name, Datum und Testergebnis. Diese Liste muss zwei Wochen lang vorrätig gehalten werden“, sagt Kurzböck.
Was ist, wenn sich Mitarbeiter den 3G-Regeln verweigern? „Zuerst findet in der Praxis sicher ein Gespräch statt“, sagt Kurzböck. „Doch Unternehmen dürfen ohne 3G-Nachweis keinen Zutritt gewähren. Das heißt, der Mitarbeiter läuft Gefahr, seine Vergütungsansprüche zu verlieren und riskiert bei mehrmaliger Wiederholung sogar seinen Arbeitsplatz.“
Wen die Homeoffice-Pflicht trifft
Die Ampel-Parteien holen außerdem die Homeoffice-Pflicht zurück. „Das trifft alle Arbeitsplätze, die Homeoffice-fähig sind, also zumeist Bildschirmarbeitsplätze“, sagt Kurzböck. Die Hürden für Arbeitgeber, sich von dieser Vorgabe lösen zu können, seien trotz des identischen Wortlautes deutlich höher als im vergangenen Winter. Denn die Behörden könnten geltend machen, dass ausreichend Zeit war, Homeoffice-Hindernisse abzuschaffen, sagt der Arbeitsrechtsexperte.
Arbeitnehmer wiederum müssen das Homeoffice annehmen. Allerdings reichen für sie einfache Gründe wie räumliche Enge oder die familiäre Situation aus, um am Arbeitsplatz arbeiten zu dürfen. „Da findet jeder einen Grund“, sagt Kurzböck.
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