Auch 2019 stellt der Bund kleinen und mittelständischen Unternehmen Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung. Unter anderem sollen dadurch Exportleistungen und die Modernisierung bestehender Anlagen vorangetrieben werden.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des ERP-(European-Recovery-Program-)Wirtschaftsplangesetzes 2019 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können laut Bundeswirtschaftsministerium auf dieser Grundlage in 2019 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 7,8 Mrd. Euro erhalten. Der deutsche Mittelstand könne sich damit weiterhin auf ein beständiges und qualitativ hochwertiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen verlassen.
Auch 2019 sollen vor allem Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, der Aufbau und die Modernisierung bestehender Unternehmen in den regionalen Fördergebieten, die Bereitstellung von Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen und die Exportleistungen deutscher Unternehmen gefördert werden. In den volkswirtschaftlich bedeutenden Bereichen der Innovations- und Digitalisierungsfinanzierung wird das Fördervolumen im kommenden Jahr gegenüber dem Vorjahr auf 2 Mrd. Euro verdoppelt. Damit soll der Deutsche Mittelstand mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung unterstützt werden.
Darüber hinaus soll der ERP-Wirtschaftsplan 2019 dem gestiegenen Förderbedarf im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung in Deutschland Rechnung tragen, indem er die im Jahr 2018 begonnene Verstärkung des Engagements der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in diesem Bereich bei moderater Erhöhung des Volumens fortsetzt.
Das ERP-Sondervermögen fördert seit 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Insgesamt soll die ERP-Förderung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe leisten. Sie soll zudem zur Schaffung neuer und zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze beitragen.
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Stand vom 15.04.2021
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