Zeitwertkonten Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten wirbt für ein Instrument moderner Personalpolitik
Frankfurt am Main (ug) – Auf der 1. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten in Frankfurt formulierte deren Vorsitzender Prof. Dietmar Wellisch, Universität Hamburg, das Ziel des seit März dieses Jahres eingetragenen Vereins: „Wir möchten gern das vergütungspolitische Instrument der Zeitwertkonten in Deutschland fördern und die Verbreitung noch weiter steigern.“
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Bisher seien Zeitwertkonten in deutschen Unternehmen noch nicht sehr gebräuchlich, doch benötige man sie gerade jetzt angesichts der bevorstehenden Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre. Als flexible und individuelle Modelle der Lebensarbeitszeitgestaltung können die Zeitwertkonten die Arbeitnehmer vor faktischen Rentenkürzungen bewahren und den Arbeitgebern eine Alternative zu den Frühverrentungs-regelungen bieten, deren Fortbestand zumindest umstritten ist.
Zeitwertkonten stoßen auf Interesse
Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht daher in den Zeitwertkonten ein interessantes unternehmenspolitisches Instrument. Für den BDA-Arbeitsrechtler Roland Wolf ist aber die Beibehaltung der Trennung von Lebens- oder Langzeitkonten einerseits und andererseits von Kurzzeit- oder Flexibilisierungskonten, die dem Ausgleich betrieblicher Produktionsschwankungen dienen, äußerst wichtig. Auf der Tagung in Frankfurt betonte er: „Das ist zentral für die weitere Diskussion.“
Wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz ändern wolle, dann dürfe es keinesfalls um die Arbeitszeitkonten gehen, die mit der Gestaltung betrieblicher Abläufe zu tun haben. Das Augenmerk müsse sich auf die Altersteilzeitkonten als dominierende Gruppe der Langzeit- beziehungsweise Lebensarbeitszeitkonten richten, die in der Unternehmenspraxis eine zunehmende Bedeutung gewinnen. Hier sei auch eine gesetzlich geregelte Insolvenzsicherung sinnvoll.
Zeitwertkonto soll gesetzlich vor Insolvenz geschützt sein
Ministerialrat Armin Knospe vom BMAS verteidigte den Diskussionsentwurf seines Ministeriums, der den Insolvenzschutz – und damit die Umlagenfinanzierung durch die Arbeitgeber – auch auf die Kurzzeitkonten ausdehnen möchte. Doch er gab sich kompromissbereit: „Wir stehen nach wie vor in der Diskussion mit beiden Tarifpartnern. Aus meiner Sicht sind die Gespräche bisher sehr konstruktiv.“
Es gehe um die Sicherheit der Wertguthaben, und deshalb habe das BMAS die Initiative zur Weiterentwicklung von Wertguthaben ergriffen. Schließlich sehe der Koalitionsvertrag von 2005 vor, die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei Verwendung und Schutz von Langzeitarbeitskonten zu verbessern.
Knospe erinnerte daran, dass bereits vor zehn Jahren in der Praxis Wertguthaben-Vereinbarungen getroffen wurden, die damals noch rechtswidrig waren. Insbesondere bei VW als einem der Vorreiter hatten die Sozialversicherungen auf die Auflösung der Zeitwertkonten bestanden.
Als Konsequenz wurde das Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz geschaffen. Und wie seinerzeit gilt auch in der heutigen Situation: Erst wenn optimale ordnungspolitische Voraussetzungen gewährleistet sind, kann sich die Lebensarbeitszeitgestaltung als Instrument moderner Personalpolitik voll entfalten.
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