Coronavirus Diese staatlichen Förderungen können Sie jetzt beantragen

Autor Gary Huck

Lieferengpässe, Produktionsausfälle und Schließungen – was Unternehmen in der Krise brauchen ist vor allem finanzielle Sicherheit. Kredite und Soforthilfen sind valide Mittel um das zu gewährleisten.

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Deutsche Unternehmen können verschiedene Kredite und Hilfsprogramme in Anspruch nehmen, um zahlungsfähig zu bleiben.
Deutsche Unternehmen können verschiedene Kredite und Hilfsprogramme in Anspruch nehmen, um zahlungsfähig zu bleiben.
(Bild: ©Hurca! - stock.adobe.com)

Die Auswirkungen der Coronakrise sind in fast allen Bereichen der deutschen Wirtschaft spürbar. Die Bundesregierung sieht sich daher in der Verantwortung, den betroffenen Unternehmen unter die Arme zu greifen. Zu diesem Zweck haben das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Der Kern des Pakets ist die Ausweitung der KfW-Kreditprogramme und Soforthilfen für Klein- und Kleinstunternehmen sowie Selbstständige.

KfW-Kreditprogramme

Mit dem KfW-Unternehmerkredit und dem ERP-Gründerkredit können pro Antrag bis zu 25 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt werden pro Antragsteller bis zu 200 Mio. Euro ausgezahlt. Folgendes ändert sich bei diesen Krediten:

  • Bisher konnten diese Kredite nur von Unternehmen mit Umsätzen bis maximal 500 Mio. Euro beantragt werden. Nun stehen sie auch Betrieben bis 2 Mrd. Euro Umsatz offen.
  • Bisher übernahm die KfW höchstens 50 % des Ausfallrisikos. Nach der neuen Regelung wird dieser Wert auf bis zu 80 % angehoben. Das restliche Ausfallrisiko trägt weiterhin die Bank, die den Kredit beantragt hat.

Beim KfW-Kredit für Wachstum ändert sich folgendes:

  • Dieses Programm stand bisher Unternehmen mit maximal 2 Mrd. Euro Umsatz offen. Nach der neuen Regelung können auch Betriebe mit Umsätzen bis zu 5 Mrd. Euro diese Finanzierung beantragen.
  • Die Ausschüttung ist nicht mehr an Projekte aus den Bereichen Innovation und Digitalisierung gebunden. Unternehmen können den Kredit beliebig verwenden.
  • Bisher übernahm die KfW bei diesem Paket maximal 50 % des Ausfallrisikos. Dieser Wert wurde auf 70 % angehoben.
  • Unternehmen mit mehr als 5 Mrd. Euro Umsatz, die eine KfW-Förderung in Anspruch nehmen wollen, werden individuell geprüft.

Laut Bundesregierung soll das Gesamtvolumen der Kredite vorerst nicht begrenzt werden. Im Haushalt stehe ein Garantierahmen von 460 Mrd. Euro zur Verfügung, dieser könne um weitere 93 Mrd. Euro aufgestockt werden.

Für Unternehmen, die krisenbedingt schon so angeschlagen sind, dass sie durch das Raster der normalen KfW-Programme fallen, wurden Sonderregelungen eingeführt. Dabei beteiligt sich das Kreditinstitut an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel:

  • Die KfW übernimmt bis zu 80 % des Risikos und bis zu 50 % des Risikos der Gesamtverschuldung.
  • Der Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf: 25 % des Jahresumsatzes 2019, das Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.
  • Alle am Konsortium teilnehmenden Banken können von der KfW refinanziert werden.

Förderprogramme in Anspruch nehmen

Das Anmeldeverfahren für die speziellen Krisenprogramme der KfW unterscheidet sich kaum vom normalen. Unternehmen teilen ihrer Hausbank mit, welche Finanzmittel sie benötigen. Die Hausbank sucht dann das geeignete Programm heraus. Bisher mussten Unternehmen umfangreiche Nachweise erbringen, um zu belegen, dass sie für einen Kredit geeignet sind. Dieser Prozess wurde verschlankt. Für die Krisenprogramme gibt es nur noch ein „Coronaformular“, in das grundlegende Unternehmensdaten eingetragen werden müssen. Die Risikobewertung wurde ebenfalls vereinfacht:

  • Bei Finanzierungen bis 3 Mio. Euro übernimmt die KfW die Risikobewertung der Bank, die den Antrag stellt.
  • Bei Krediten zwischen 3 und 10 Mio. Euro wird ein Fast-Track-Verfahren angewandt.
  • Anträge über 10 Mio. Euro werden nach den normalen KfW-Standards geprüft.

Seit dem 23. März 2020 können die neuen Programme beantragt werden. Die Zusage soll ein paar Tage nach Antragseingang erfolgen. Die ist aber erst ab dem 14. April bindend, weil die KfW durch die Umstellungen im Angebotsportfolio zunächst ihre internen Prozesse anpassen muss. Ab dem 14. April könnten dann theoretisch Gelder fließen. Weil wohl sehr viele Anträge bearbeitet werden müssen, kann sich die Auszahlung vieler Kredite aber nach hinten verschieben.

Neben den Förderprogrammen der Bundesregierung haben auch einige Bundesländer eigene Programme aufgesetzt. Ob es in Ihrem Bundesland solche Programme gibt und in welchem Umfang diese existieren, besprechen Sie am besten mit ihrem Bankberater.

Das ändert sich bei Bürgschaften

Für Bürgschaftsbanken gelten nach dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung folgende Regelungen:

  • Die Banken dürfen Bürgschaftsbeträge in doppelter Höhe bis zu 2,5 Mio. Euro auszahlen.
  • Der Bund will seinen Risikoanteil an den Bürgschaftsbanken um 10 % erhöhen, um schwer einschätzbare Finanzrisiken besser schultern zu können.
  • Bürgschaften bis 250.000 Euro sollen von den Banken eigenständig innerhalb von 72 Stunden autorisiert werden können.
  • Das Großbürgschaftsprogramm für Beträge bis 50 Mio. Euro steht nun auch Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen offen.

Soforthilfe für Klein- und Kleinstunternehmen

Für Klein- und Kleinstunternehmen sind Kredite nicht unbedingt eine Option. Sie brauchen unter Umständen sofort Finanzmittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für diese Gruppe haben das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium ein Programm zur Soforthilfe über 50 Mrd. Euro verabschiedet:

  • Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe können Soforthilfe in Anspruch nehmen.
  • Unternehmen bis fünf Beschäftigte haben Anspruch auf maximal 9000 Euro pro Monat über einen Zeitraum von drei Monaten.
  • Unternehmen mit maximal zehn Beschäftigten haben Anspruch auf bis zu 15.000 Euro pro Monat über einen Zeitraum von drei Monaten.
  • Antragsteller müssen nachweisen, dass sie durch Folgen der Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Der Schaden muss nach dem 11. März 2020 eingetreten sein.
  • Mehrere Bundesländer haben eigene Soforthilfeprogramme. In manchen Fällen können diese Programme kombiniert werden.

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