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Krieg in der Ukraine Dürfen Unternehmen wegen hoher Energiepreise Kurzarbeit beantragen?
Materialmangel, Lieferkettenprobleme, hohe Energiepreise – können Unternehmen in diesen Fällen Kurzarbeit beantragen? Die Antwort kennt Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber.
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Maßgeblich für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls. Wenn aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine Zulieferer ausfallen, Aufträge oder Absatzmärkte wegfallen oder wegen ausbleibender Rohstofflieferungen die Produktion gehemmt oder unterbrochen ist, liegen wirtschaftliche Gründe für einen erheblichen Arbeitsausfall vor. Sollten die weiteren Voraussetzungen ebenfalls erfüllt werden, können Betriebe Kurzarbeitergeld beantragen.
Zur Begründung müssen Unternehmen genau erklären, welche Auswirkungen die Situation auf ihren Betrieb hat und inwiefern dies einen Arbeitsausfall verursacht. Je detaillierter und individueller die Begründung ausfällt, desto zügiger ist mit einer Zustimmung durch die Arbeitsagentur zu rechnen.
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