Normen EN 131-1 und 2 EU verabschiedet neue Sicherheitsstandards für Leitern

Redakteur: M.A. Frauke Finus

Laut der DGUV ereignen sich in Deutschland pro Jahr rund 867.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Oft sind dabei Leitern involviert. Nun hat der europäische Normenausschuss jüngst die Standards EN 131-1 und 2 veröffentlicht. Die Vorgabe beschreibt neue Konstruktions- und Prüfanforderungen, damit Leitern in Betrieben ab Januar 2018 sämtliche Kriterien für Standsicherheit und Belastbarkeit erfüllen.

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Anlegeleitern ab 3 m Länge müssen künftig mit einer Quertraverse ausgestattet sein.
Anlegeleitern ab 3 m Länge müssen künftig mit einer Quertraverse ausgestattet sein.
(Bild: Zarges)

Sobald es neue Gesetze und Vorgaben gibt, fragen sich Unternehmen, was genau sich für sie ändert. Hersteller Zarges informiert über die Folgen der EN 131. Bereits heute bietet der Spezialist für Steigtechnik Leitern an, die den neuen Normen entsprechen.

Im Rahmen der Normen 131-1 und 2 lässt sich die bevorstehende Änderung klar umreißen: So müssen Anlegeleitern ab 3 m Länge künftig mit einer Quertraverse ausgestattet sein, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Neben strengeren Prüfanforderungen in Bezug auf Holmfestigkeit und Rutschfestigkeit legt EN 131-2 außerdem zusätzliche Regelungen für mechanische Dauerbelastungstests und Torsionstests fest. Weitere Vorgaben betreffen den Einsatz von Mehrzweckleitern sowie die Kategorisierung der Steigsysteme. Die Neuregelung tritt zum 1. Januar 2018 europaweit in Kraft und betrifft Unternehmen aller Branchen und Größen.

Was genau passiert ab 2018?

Die EN 131 verbietet nicht ausdrücklich, bereits genutzte Leitern weiterhin zu verwenden, wie Zarges mitteilt. Gewerbliche Anwender werden lediglich angehalten, sich an die jeweiligen Betriebsvorschriften zu halten. „Unternehmen befinden sich gerade in einer Art Grauzone. Zum einen sind EN 131-1 und 2 bereits verabschiedet, aber bis Ende 2017 dürfen noch Leitern nach alter Norm verkauft werden“, erklärt Rainer Üblacker, Head of R&D bei Zarges. „Unternehmen, die jetzt in neue Leitern investieren, müssten also quasi ab Januar nachrüsten oder neu kaufen. Zum anderen sind die Handlungsanweisungen nicht klar definiert. Das sorgt für Unsicherheit.“ Um dies zu vermeiden und Kunden Zukunftssicherheit zu bieten, hat Zarges nach eigenen Angaben frühzeitig in die Produktion seiner Leitern investiert und diese umgestellt. Die normkonformen Steiglösungen sind seit April am Markt verfügbar.

Eine verbindliche Vorgabe, die keine verbindliche Umsetzung fordert – für viele Unternehmen sei das verwirrend, so Zarges. Das Unternehmen setze daher verstärkt auf Transparenz. Denn nicht alle Leitern müssen im Rahmen der EU-Norm ausgetauscht werden, wie es heißt. Diejenigen, die dem Stand der Technik entsprechen, können auch künftig weiter benutzt werden. Um diese Modelle zu identifizieren, empfiehlt Zarges frühestmöglich eine Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmens-Sicherheitsbeauftragten durchführen zu lassen. Dieser müsse entscheiden, ob die bestehenden Leitern weiterhin benutzt werden dürfen.

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