Gefahrstoffmanagement Gefahrstoffe in Unternehmen sicher und wirtschaftlich managen

Autor / Redakteur: Stefan Nieser / Mag. Victoria Sonnenberg

Die Betrachtung und Prozessintegration zur Einführung eines Gefahrstoffmanagements stellt viele Unternehmen vor Probleme. Externe Fachkompetenzen können helfen, ein nachhaltiges Gefahrstoffmanagement zu implementieren und den wirtschaftlichen Gegebenheiten in den Unternehmen Rechnung zu tragen.

Anbieter zum Thema

Egal ob Gefahrstoffe als Probelieferungen zugesendet oder über Dienstleister mitgebracht wurden – die Wege sollten untersucht und prozessseitig gesteuert werden.
Egal ob Gefahrstoffe als Probelieferungen zugesendet oder über Dienstleister mitgebracht wurden – die Wege sollten untersucht und prozessseitig gesteuert werden.
( © ernsthermann - Fotolia)

Eine nationale Vorgabe und Umsetzungsrichtlinie für das Gefahrstoffmanagement gibt es bereits seit 1982 über das Chemikaliengesetz (ChemG). Die Schutzmaßnahmen werden in Regelungen wie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) festgelegt. In diesem Zusammenhang werden als Gefahrstoffe alle Reinstoffe und Zubereitungen bezeichnet, von denen ein chemisches Gefährdungspotenzial ausgeht.

GefStoffV regelt Gefahrstoffumgang, TRGS die Umsetzung

In der GefStoffV werden die allgemeinen Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen geregelt. Die TRGS definieren, wie diese Anforderungen umzusetzen sind, und geben damit den Stand der Technik wieder, der unter anderem bei allen Haftungsfragen relevant wird.

Am zeit- und kostenintensivsten in Bezug auf das Gefahrstoffmanagement ist dabei die Kontrolle der Sicherheitsdatenblätter (SDB), das Pflegen des Gefahrstoffverzeichnisses und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie den daraus abgeleiteten Betriebsanweisungen. Besonders bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist großer Sachverstand gefragt, weil darin definiert wird, welche technischen Schutzeinrichtungen benötigt werden.

Im ChemG werden aber auch EU-Vorgaben wie die CLP-Verordnung als begleitende Regelungen zur Reach-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt (Bild 1). Als EU-Verordnung besitzt Reach gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.

Durch Reach wurde das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht, so zumindest die Meinung der Verantwortlichen. Für besondere Verunsicherung sorgt in diesem Zusammenhang die CLP-Verordnung. CLP steht für Classification, Labelling and Packaging und ist die europäische Umsetzung des auf UN-Ebene entwickelten Globally Harmonised System (GHS). Darin geregelt werden seit 2009 die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Zubereitungen beispielsweise müssen demnach in Europa bis Mitte 2015 neu eingestuft und gekennzeichnet werden.

Die geänderten Einstufungen und Piktogramme bedeuten auch für gewerbliche Anwender erhebliche Aufwendungen, weil ein Stoff auch in eine höhere Gefahrenklasse rutschen kann. Alle Sicherheitsdatenblätter müssen neu beschafft und geprüft werden, das Gefahrstoffverzeichnis und die Gefährdungsbeurteilungen müssen überarbeitet und Betriebsanweisungen neu erstellt werden. Um dies zu vereinfachen, sollte das Thema Gefahrstoffmanagement in die Geschäftsprozesse integriert und idealerweise durch ein Softwaresystem unterstützt werden. Zudem ist es wichtig, unkontrollierte Stoffeinträge in das Unternehmen zu unterbinden. Die Vorgabenumsetzung ist dabei oft als Funktion der Vollzugsaktivität zu sehen. Mit Inkrafttreten der Reach-Verordnung 2007 hat sich vieles geändert. Damit verbunden sind Neuregelungen bezüglich des Umgangs mit Gefahrstoffen und der dazu erforderlichen Sicherheitsdatenblätter.

Aktuell kümmern sich nicht mehr nur die Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaft um den Vollzug des Chemikaliengesetzes und der Gefahrstoffverordnung, sondern auch der Reach-Vollzug der einzelnen Bundesländer wird tätig.

Wie kann ein Gefahrstoff ins Unternehmen gelangen?

Innerhalb einer EU-weiten Vollzugsbetrachtung (Reach-EN-Force II) wurde der Fokus auf die Pflichten des nachgeschalteten Anwenders gelegt und bei 67 % der überprüften Unternehmen wurden Verstöße gegen die Reach- oder CLP-Verordnung festgestellt. Im allgemeinen Maschinenbau beschränkt sich der Gefahrstoffeinsatz oftmals auf die Produktions- und Produktionshilfsstoffe. Diese können von reinen Montagehilfsstoffen bis hin zu chemischen Galvanisierungsbädern oder Lacksystemen reichen und je nach Unternehmen ein dezidiertes und nachhaltiges Gefahrstoffmanagement notwendig machen. Dazu empfiehlt es sich, zunächst alle Möglichkeiten zu untersuchen, wie ein „Gefahrstoff“ ins Unternehmen gelangen kann (Bild 2). Gefährliche Stoffe können zum Beispiel Produkte sein, welche

  • über Bestellanforderungen vom Einkauf beschafft werden.
  • über Rahmenverträge beim Lieferanten abgerufen werden;
  • vom Kunden beigestellt werden;
  • als Probelieferungen zugesendet werden;
  • über Dienstleister mitgebracht wurden;
  • von Mitarbeitern über Kasseneinkauf beschafft wurden.

Die Wege von Gefahrstoffen in ein Unternehmen sind vielfältig und sollten im ersten Schritt untersucht und nachfolgend prozessseitig gesteuert werden. Auch muss sichergestellt sein, dass der Sicherheitsbeauftragte oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit vor der Beschaffung und vor allem vor der Anlieferung über die Nutzung eines neuen Gefahrstoffs im Unternehmen informiert wird. Tec4u-Solutions hilft bei der Integration eines ganzheitlichen Gefahrstoffmanagements, um den Freigabeprozess von Gefahrstoffen und deren Einkauf zu regeln und unkontrollierte Gefahrstoffeinträge zu verhindern.

Im nächsten Schritt müssen die notwendigen Sicherheitsdatenblätter für die eingesetzten Gefahrstoffe beschafft und gemäß § 6 GefStoffV in einem Gefahrstoffverzeichnis erfasst werden. Die Mindestangaben sind hierbei:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffes;
  • Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften;
  • Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb;
  • Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird.

In der Praxis wird dies oftmals mittels einer (verknüpften) Excel-Tabelle realisiert. Gesetzlich relevante Themen wie Zuordnungen zu Arbeitsplätzen und Mitarbeitern oder auch Verbräuche und die Änderungshistorie sind darin allerdings oft nicht ausreichend integriert.

Excel ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ausreichend

Spätestens wenn aus Gründen der Effektivität und Prozesssicherheit Informationen mit dem betrieblichen ERP-System zum Beispiel für den Einkaufsprozess Bestellfreigaben oder Lieferantenstammdaten und Produktlisten ausgetauscht werden müssen, ist Excel nicht ausreichend. Allein aus datenschutzrechtlichen Gründen kann eine Excel-Datei, die von mehreren Personen genutzt wird, in diesem Zusammenhang bedenklich sein. Darüber hinaus können sich bei Nutzung standortübergreifender Softwarelösungen wesentliche Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung von Sicherheitsdatenblättern und Gefährdungsbeurteilungen ergeben.

Neben Fachberatung und operativer Unterstützung bietet Tec4u-Solutions auch eigens entwickelte Softwarelösungen an. Mit der Gefahrstoffsoftware GSK-Web können Sicherheitsdatenblätter erfasst und der Gefahrstoffeinsatz rechtssicher in einem Gefahrstoffverzeichnis dokumentiert werden. Die softwaregestützte Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen sind ebenso Bestandteil der Softwarefunktionalitäten wie die Abbildung komplexer Organisations- und Unternehmensstrukturen und somit die Steuerung von Freigabeprozessen zum Beispiel für Gefahrstoffe und Sicherheitsdatenblätter.

An der Entwicklung der Software GSK-Web waren verschiedene Sachverständigenorganisationen, mittelständische Unternehmen aus dem Montagebereich und Unternehmen mit Konzernstrukturen beteiligt. Das Lizenzmodell bietet eine modulare Lösung sowohl für kleine Unternehmen mit flachen Strukturen als auch für Konzerne. Besonders die Möglichkeiten der Anbindung an ERP-Systeme (zum Beispiel SAP) und die standortübergreifende Nutzung von Sicherheitsdatenblättern und Gefährdungsbeurteilungen bringen in der betrieblichen Praxis erhebliche Einsparungen. Die Software unterstützt alle notwendigen Workflows des Gefahrstoffmanagements und steigert damit die Prozesssicherheit.

Die Durchführung und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt stoff- beziehungsweise produktbezogen in sieben Schritten:

  • Informationsermittlung;
  • Ersatzstoffprüfung;
  • Grundpflichten für den Umgang;
  • Störungs-/Gefahrfall;
  • Beurteilung HSE (Health, Safety & Environment);
  • Beurteilung MED;
  • Umweltschutz.

Erst nachdem alle Schritte von den zuständigen Abteilungen oder Personen freigegeben wurden, wird die Betriebsanweisung generiert und im PDF-Format revisionssicher abgelegt (Bild 3). Eine nachträgliche Bearbeitung ist nur möglich, indem die Gefährdungsbeurteilung geändert und eine neue Betriebsanweisung erzeugt wird. Sehr große Unternehmen wie auch Firmen, in denen die Inhalte eines Gefahrstoffkatasters bereits Rückschlüsse auf Rezepturgeheimnisse ermöglichen, können die individuellen Rechte detailliert regeln und mehrere Standorte zentral verwalten.

In Summe ist das Gefahrstoffmanagement ein entscheidender Faktor, auf dem viele weitere Arbeitsschutzmaßnahmen aufbauen. Um rechtskonformes Handeln zu gewährleisten, erfordert die Thematik eine durchgängige Prozessintegration und eine geeignete Dokumentationsgrundlage, wie sie beispielsweise die Gefahrstoffsoftware von Tec4u-Solutions bietet. MM

* Dipl.-Ing. (FH) Stefan Nieser M. Eng. ist Umweltbetriebsprüfer, Gefahrstoffbeauftragter und Geschäftsführer der Tec4u-Solutions GmbH in 66115 Saarbrücken, Tel. (06 81) 9 27 47-1 20, s.nieser@tec4u-solutions.com

(ID:43072605)