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Arbeitsrecht Können Mitarbeiter aufgrund von privaten Whatsapp-Nachrichten gefeuert werden?
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Wie privat ist eine Chatgruppe bei Whatsapp? Und welche Folgen hat es, wenn wüste Beleidigungen von Kollegen oder Chefs doch öffentlich werden?

Pöbeleien und böse Beleidigungen treffen auch Manager und Arbeitnehmer im Internet. Wenn solche Schmähungen durch Kollegen öffentlich sind, drohen außerordentliche Kündigungen. Aber wie öffentlich oder privat sind ehrverletzende Äußerungen in geschlossenen Chatgruppen wie beim Messaging-Dienst Whatsapp?
Diese Frage beschäftigte bisher die Arbeitsgerichte einzelner Bundesländer. Nun waren erstmals die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt am Zug. Der Präzedenzfall, den sie verhandelten, stammt aus Niedersachsen.
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