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28.11.2021

Anlagenbetrieb: Druckgeräteprüfungen nach der BetrSichV

Druckanlagen und Anlagenteile müssen auch im Einsatz sicher bleiben, gewartet und geprüft werden. Überwachungsbedürftige Anlagen werden daher nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von sogenannten zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft.

Druckanlagen und Anlagenteile müssen auch im Einsatz sicher bleiben, gewartet und geprüft werden. Überwachungsbedürftige Anlagen werden daher nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von sogenannten zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft.

Die Betriebssicherheitsverordnung für Druckanlagen und Anlagenteile umfasst dabei:

  • Dampfkesselanlagen und Heißwassererzeuger
  • Druckbehälteranlagen
  • Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich Lager- und Vorratsbehälter
  • Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck für Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten

 

Häufig angefragt werden:

  • Prüfung vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen
  • Wiederkehrende äußere Prüfung, innere Prüfung, Festigkeitsprüfung und ganzheitliche Anlagenprüfung
  • Erstellung von Prüfberichten im Rahmen des Erlaubnisverfahrens
  • Schulungen nach individuellen Bedürfnissen vor Ort

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: www.lrqa.com/de.