Standort Mexiko Mexikos Freihandel lockt ausländische Investoren

Autor Stéphane Itasse

Zehn Freihandelsabkommen mit insgesamt 45 Ländern, dazu 32 Investitionsförderungs- und -schutzabkommen und eine Mitgliedschaft in allen relevanten zwischenstaatlichen Organisationen: Mit diesen Zahlen ist Mexiko weltweit führend beim Freihandel. Das überzeugt auch ausländische Investoren.

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Mit zahlreichen Freihandelsabkommen konnte Mexiko in den vergangenen Jahren seinen Außenhandel deutlich steigern.
Mit zahlreichen Freihandelsabkommen konnte Mexiko in den vergangenen Jahren seinen Außenhandel deutlich steigern.
(Bild: View of the shipping docks / Gengiskanhg/Wikimedia / BY-SA 3.0)

Satte 14,385 Mrd. US-Dollar an ausländischen Direktinvestitionen konnte Mexiko im ersten Halbjahr 2016 verbuchen, das waren 4,6 % mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, als knapp 13,75 Mrd. Dollar erreicht wurden, wie das mexikanische Wirtschaftsministerium berichtet. Dabei kristallisiert sich für die Investoren laut Medienberichten neben den Chancen auf dem Binnenmarkt ein Grund für das Engagement besonders heraus: Es sind die zahlreichen Freihandelsabkommen, die den Standort interessant machen.

Die jüngste dieser Vereinbarungen hat dabei bis nach Europa große Aufmerksamkeit erregt, obwohl sie sich eigentlich auf die andere Seite der Welt bezieht: Erst im Februar unterzeichneten die Handelsminister von zwölf Ländern das Abkommen Trans-Pacific Partnership (TPP). Beteiligt sind neben Mexiko noch Australien, Brunei, Chile, Kanada, die USA, Japan, Malaysia, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam. Das Abkommen soll innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss von den beteiligten Ländern ratifiziert werden. Es tritt aber nach dieser Frist auch in Kraft, wenn es von sechs Ländern ratifiziert wird, die 85 % des BIP der Vertragsstaaten repräsentieren.

TPP lässt viele Zölle purzeln

Das TPP-Abkommen sieht die Absenkung zahlreicher bestehender Zölle zwischen den Mitgliedsstaaten für eine Reihe von Produkten vor, darunter landwirtschaftliche Erzeugnisse, Kraftfahrzeuge und Textilien. Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Gaststaaten sollen Schiedgsgerichte eingeführt werden. Das Recht der Teilnehmerstaaten, im öffentlichen Interesse Gesetze zu erlassen, insbesondere zum Gesundheits- und Umweltschutz, wird bestätigt. Explizit wird den Teilnehmerstaaten das Recht eingeräumt, Regelungen zum Nichtraucherschutz zu treffen. Um Zahlungsbilanzkrisen zu begegnen, können kurzzeitige Kapitalverkehrskontrollen eingeführt werden.

Bereits seit dem Jahr 2000 ist ein Freihandelsabkommen zwischen Mexiko und der EU in Kraft. Beide Seiten arbeiten nach übereinstimmenden Angaben des deutschen Bundesaußenministeriums und des mexikanischen Wirtschaftsministeriums daran, das Abkommen zu aktualisieren und auszuweiten. Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigte beim Besuch von Mexikos Staatspräsident Enrique Peña Nieto im April in Berlin an, sich dafür einzusetzen, dass die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Mexiko auf der Grundlage des Abkommens modernisiert werden können. „Mexiko setzt trotz fallender Erdölpreise und großer Herausforderungen für die eigene Erdölindustrie nicht auf Protektionismus und Abschottung, sondern bekennt sich zum freien Handel und ist ein guter Partner“, sagte sie. „In den letzten Jahren haben die Investitionen deutscher Unternehmen in unserem Land deutlich zugenommen und heute ist Deutschland das Land der Europäischen Union, das die meisten Investitionen in Mexiko tätigt. Die deutschen Unternehmen haben 120.000 Arbeitsplätze in unserem Land geschaffen“, erläuterte Nieto.

Am wichtigsten ist aus mexikanischer Sicht aber immer noch das Freihandelsabkommen Nafta mit den USA und Kanada – noch immer wickelt das Land 80 % seines Außenhandels mit dem direkten Nachbarn im Norden ab. Die Nafta wurde zum 1. Januar 1994 gegründet; mit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens wurden zahlreiche Zölle zwischen den drei Mitgliedsstaaten abgeschafft, viele weitere wurden zeitlich ausgesetzt.

Freihandel auch in Richtung Südamerika

Bis 2008 sollten im Rahmen der Nafta nicht tarifäre Handelshindernisse eliminiert werden. Das Abkommen sieht die Öffnung verschiedener Märkte, unter anderem Bank-, Energie- und Transportsektor, der teilnehmenden Staaten für Unternehmen aus den anderen Mitgliedsstaaten vor. Dazu gehört auch die Vergabe öffentlicher Aufträge. Ein weiteres Ziel des Abkommens war die Stärkung des Schutzes von geistigem Eigentum, unter anderem bei medizinischen Patenten. Nafta enthält zudem Regeln zum Investitionsschutz und sieht die Möglichkeit vor, Investitionsschiedsverfahren einzuleiten, falls die Gewinnerwartungen der Unternehmen durch neue Gesetze geschmälert werden.

In Südamerika besteht seit 2004 noch ein Freihandelsabkommen von Mexiko mit Uruguay. Laut dem mexikanischen Wirtschaftsministerium ist es das einzige Abkommen dieser Art, welches das Land mit einem Mitglied der Wirtschaftsgemeinschaft Mercosur unterzeichnet hat.

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