Kaiserwetter draußen, die Hälfte der Kollegen im Urlaub – da sinkt die Arbeitsmotivation oft auf den Nullpunkt. Nach eigenen Angaben für rund fünf % der Arbeitnehmer ein Grund, sich mal wieder krankschreiben zu lassen. Den Schaden haben die Arbeitgeber. Marcus R. Lentz, Chef einer bundesweit ermittelnden Wirtschaftsdetektei, weiß, was Unternehmen tun können, um sich erfolgreich gegen Blaumacher zu wehren.
Draußen scheint die Sonne, drinnen mag keiner arbeiten. Doch wer blau macht, begeht eine ernstzunehmende Straftat.
(Bild: Unsplash/Mario Minelli)
Durchschnittlich 9,5 Arbeitstage waren deutsche Arbeitnehmer im vergangenen Jahr krank gemeldet, Tendenz seit Jahren steigend. Ob dafür immer medizinische Gründe vorlagen, ist für die meisten Arbeitgeber eine Frage des Vertrauens. Fest steht: Es gibt einen seit Jahren zunehmenden Trend zum Krankfeiern – und viele bekennen sich in Umfragen sogar ganz offen dazu. So gaben 2,1 Mio. Arbeitnehmer Anfang des Jahres bei einer Umfrage an, für die nächsten Wochen eine fingierte Krankschreibung zu planen, rund 8 % fahren in der auf Arbeitgeberkosten gewonnen Freizeit sogar in den Kurzurlaub.
Den volkswirtschaftlichen Schaden durch derlei Betrugsdelikte beziffern Experten auf rund 1,4 Mrd. Euro. Dabei sind der zusätzliche Stress für die ehrlichen Kollegen, die Gefahr verlorener Aufträge durch Kapazitätsengpässe und vieles mehr noch gar nicht eingerechnet. „Gerade für mittelständische Unternehmen sind ‚Blaumacher‘ eine ernstzunehmende finanzielle Belastung“, weiß Marcus R. Lentz, Wirtschaftsdetektiv und Inhaber der deutschlandweit gegen Lohnfortzahlungsbetrug ermittelnden Detektei Lentz.
„Lass' ich mich eben krankschreiben“
Die Deutschen sind Weltmeister im Blaumachen und das, obwohl sie mit 28,04 Tagen Jahresurlaub über dem europäischen Durchschnitt von 27,6 liegen. Wurde ein Urlaubsantrag, etwa aufgrund einer zu hohen Auslastung, nicht genehmigt, erliegen Arbeitnehmer nicht selten der Versuchung, einfach eine Krankmeldung einzureichen.
Auch bei Feiertagen und Brückentagen steigt die Zahl der Krankmeldungen rapide an. Obwohl es viele für ein Kavaliersdelikt halten, ist das „Blaumachen“ Betrug an Arbeitgeber und Solidargemeinschaft – und damit ein gravierender Straftatbestand. „Für kleine und mittelständische Unternehmen stellt Lohnfortzahlungsbetrug inzwischen zudem ein ernstzunehmendes wirtschaftliches Problem dar. Handeln sie trotzdem nicht, leisten sie weiteren Betrügereien auch noch Vorschub“, erklärt Chefermittler Marcus R. Lentz.
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Stand vom 15.04.2021
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