VPN-Tunnel Mythos chinesisches Cybersicherheitsgesetz

Redakteur: Melanie Krauß

Für deutsche Unternehmen bestehen seit der Verabschiedung des chinesischen Cybersicherheitsgesetzes neue Anforderungen, wenn sie in China im IuK-(Informations- und Kommunikationstechnik)-Sektor tätig sind.

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(Bild: gemeinfrei (Pixabay, typographyimages) / CC0 )

Um deutsche Unternehmen bei der Implementierung der gesetzlichen Vorgaben in unternehmenseigene Prozesse zu unterstützen, haben VDE und DKE jetzt die Chinese Cybersecurity Group ins Leben gerufen. Die Chinese Cybersecurity Group beschäftigt sich mit den grenzübergreifenden Fragestellungen der chinesischen Cybersecurity-Regulierung für Deutschland und Europa und stellt eine Plattform für den Informationsaustausch der Mitgliedsunternehmen untereinander zur Verfügung. Im Mittelpunkt des ersten Treffens beim VDE in Frankfurt am Main standen Fragen rund um die zukünftige Nutzung von VPN-Tunneln zwischen Deutschland und China sowie Fragen der IT-sicherheitsbezogenen Zertifizierung auf dem chinesischen Markt auf dem Programm.

Im Rahmen erster Ergebnisse konnte unter anderem auch ein Mythos richtig gestellt werden, der das neue chinesische Cybersicherheitsgesetz schon seit Längerem umgibt: „Das Chinese Cybersecurity Law enthält keine explizite Vorgabe zur Abschaltung von VPN-Tunneln“, so Dennis-Kenji Kipker, IT-Rechtsexperte des VDE. „Die Frage ist deshalb, ob man die Abschaltung speziell von VPN-Tunneln in bestehende Regelungen des Gesetzes hineinlesen will – das ist nach umfassenden Recherchen zurzeit nicht der Fall.“

Deutsche und EU-Unternehmen brauchen deshalb laut VDE vorerst nicht befürchten, dass infolge des neuen chinesischen Cybersicherheitsgesetzes VPN-Tunnel nach China in großem Umfang abgeschaltet werden. Mitglieder der Chinese Cybersecurity Group sind bislang die Unternehmen Beckhoff, Cybertrap, MB connect line, NTT Security, Phoenix Contact, Post Telecom, SEC Consult, Siemens sowie das VDE-Institut.

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