Qualitätssicherung Neue Norm für industrielle additive Produktionsstätten
Redakteur: Marie Lücke
TÜV Süd Product Service zertifiziert industrielle additive Produktionsstandorte nach der neuen Norm ISO/ASTM 52920. Sie gehört zur ISO/ASTM 52900-Reihe, die grundlegend ist für die noch junge Branche.
TÜV Süd unterstützt Anwender, Auftraggeber und Hersteller bei der Qualitätssicherung der additiven Fertigung.
(Bild: TÜV SÜD)
Der TÜV Süd Product Service zertifiziert industrielle additive Produktionsstandorte nach einer neuen Norm, wie die technische Prüforganisation in einer Pressemitteilung vom 11. Oktober 2021 bekannt gab. Die ISO/ASTM 52920 definiert Qualitätssicherungsmaßnahmen entlang des Fertigungsprozesses und legt die werkstoff- und fertigungsunabhängigen Anforderungen an Teilehersteller fest, die additive Fertigungsverfahren einsetzen.
„Mit Hilfe der neuen Norm können Bauteilehersteller Lieferantenaudits immens verschlanken“, sagt Simon Schlagintweit, Lead Auditor Additive Manufacturing bei TÜV Süd. „Das erleichtert die Prüfung und sichert die Qualität der industriellen additiven Fertigung über die gesamte Wertschöpfungskette.“
Schon kleinste Abweichungen beim Ausgangsmaterial oder dem Kalibrieren der Maschinen beeinträchtigen mitunter die Stabilität von Bauteilen. Deshalb definiert die ISO/ASTM 52920 sowohl qualitätsrelevante Faktoren in der Prozesskette als auch Abläufe am Fertigungsstandort.
Die ISO/ASTM 52920 gliedert sich in die drei Segmente „Qualifizierung des Fertigungsprozesses“, „Qualitätssicherung“ und „Verifizierung der Bauteilanforderungen“. Teilaspekte umfassen die Datenvorbereitung, die Systemvorbereitung oder die Nachbearbeitung. Ein ständiger Verbesserungsprozess, Bauteilspezifikationen oder ein Validierungsplan sind weitere essenzielle Punkte.
Ganzheitlich statt produktspezifisch
Außerdem hat die neue Norm einen ganzheitlichen statt produktspezifischen Ansatz, der auch für regulierte Industrien zielführend ist, wie die Automobilbranche, den Bahnsektor, die Luft- und Raumfahrt oder die Medizintechnik. Sie gilt für alle Verfahren, die im Rahmen der ISO/ASTM 52900 zum Einsatz kommen dürfen.
Die Inhalte entstanden aus der Zusammenarbeit der technischen Komitees ISO/TC 261 „Additive manufacturing“ und CEN/TC 438 „Additive Fertigungsverfahren“, die bei der französischen Normungsstelle Association française de normalisation (AFNOR) angesiedelt sind. Auf deutscher Seite beteiligt war der Arbeitsausschuss „Additive Fertigung“ im DIN-Normenausschuss Werkstofftechnologie (NWT).
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.