Netlaws 2017 Orientierung zu dringenden Rechtsfragen im digitalen Raum
Am 21. und 22. Februar 2017 fand in Nürnberg die erste „Konferenz für Recht, Gesellschaft und Industrie in der digitalen Welt“, die Netlaws, statt. Über 150 Teilnehmer und Referenten aus Deutschland und der Schweiz diskutierten an den zwei Tagen über rechtliche Fragestellungen, die durch Digitalisierung und Vernetzung aufgeworfen werden – und größtenteils noch unbeantwortet sind. Antworten gab's auf der Konferenz.
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Die oft undurchsichtige Rechtslage (Wem gehören die Daten, wer trägt die Verantwortung, wer übernimmt die Haftung) sorgt in Unternehmen nach wie vor für Verunsicherung, ein großes Hemmnis für das deutschlandweite Projekt Industrie 4.0. Netlaws will dafür die passenden Antworten finden und eine Brücke zwischen Juristen und Technikern bauen.
Maßgeblich unterstützt wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik, Leiter der Forschungsstelle Robotrecht an der Universität Würzburg, der auch für die Programmgestaltung und fachliche Beratung verantwortlich zeichnete.
Auch Google sucht noch nach Antworten
Dr. Arnd Haller, Keynote Speaker und Leiter der Rechtsabteilung bei Google Germany (siehe auch Seite 6), bezeichnete die digitale Transformation als große Herausforderung für Juristen, in Bereichen, die sie selbst kaum verstehen. Und: „Auch Google hat nicht alle Antworten“. Soll heißen: Die juristischen Hürden der Digitalisierung werden erst nach und nach erkannt und überwunden. Aufgeteilt in die drei Themengebiete Industrie 4.0, E-Health und Smart Mobility machte die Konferenz vor allem deutlich, dass die deutsche Gesetzgebung in vielen Fällen noch voll und ganz ausreicht, neue Normen sind (vorerst) noch ausreichend. Trotzdem, so erklärte Prof. Hilgendorf, müssten zukünftig auch Juristen stärker in die Entwicklung von Produkten mit einbezogen werden, quasi um die „juristische Compliance“ zu gewährleisten. Auch müsse mittelfristig die Gefährdungshaftung, die derzeit noch nicht für autonome Maschinen gelte, ausgeweitet werden.
Drei Themengebiete, viele spannende Vorträge
Stefan Grieger, DVR-Hauptstadtbüro, Deutscher Verkehrssicherheitsrat setzte sich intensiv mit dem Thema automatisiertes Fahren und Vision Zero, der Mission, ein Level von null Verkehrstoten zu erreichen, auseinander. Da 90 % aller Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen sind, sind die positiven Einflüsse von automatisierten Fahrzeugen auf die Vision Zero sehr vielversprechend. Grieger appellierte dennoch daran, zusätzliche Maßnahmen wie beispielsweise absolutes Alkoholverbot am Steuer oder Erhöhung der Landstraßensicherheit nicht außer Acht zu lassen, da die vollkommene Umstellung auf automatisiertes Fahren ein sehr langer und langsamer Prozess ist. Die Vision Zero sei nur dann gefährdet, wenn man sich vollkommen auf automatisiertes Fahren verließe.
Prof. Niko Härting, Härting Rechtsanwälte PartGmbB räumte in seinem Vortrag mit Begriffen wie Dateneigentum und Maschinendaten ohne Personenbezug auf. Sein Resümee für die Zukunft des Datenschutzes: Wir brauchen Regulierung für Algorithmen, Transparenz, Regeln gegen Diskriminierung, Fremdbestimmung und Manipulation sowie eine neue Datenschutzreform.
Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf leitete das Panel E-Health gelungen mit einem Überblick darüber ein, welche Entwicklungen unter den Begriff E-Health fallen und machte die hohe moralische Relevanz des Themas deutlich. An konkreten Fallbeispielen zu den Themenfeldern Verantwortung für Sabotageanfälligkeit, Verantwortung bei Übertragung medizinischer Entscheidung an lernfähige Automaten, Probleme im Mensch-Maschine-Kontakt, Umgang mit personenbezogenen sowie nicht-personenbezogenen Daten und Entstehung neuer Pflichten aus Überwachungsmöglichkeiten zeigte er anschaulich auf, wie die Rechtsprechung in Zukunft aussehen könnte.
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