Patentrecht Patentverletzungen strategisch nutzen und Geld sparen

Autor / Redakteur: Constantin Papst / Claudia Otto

Wenn Unternehmen ihre Patente verletzt sehen, klagen sie oft auf Unterlassung. Doch die Nutzung eigener Erfindungen per Lizenzvertrag zu erlauben, ist meist weit lohnender, als sie per Unterlassungstitel zu verbieten. Denn wer Patentverletzer zu Lizenznehmern macht, kann sich Wettbewerbsvorteile erschließen.

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Auch kleinste Bauteile können eine Patentverletzung darstellen.
Auch kleinste Bauteile können eine Patentverletzung darstellen.
(Bild: Papst Licensing)

Der deutsche Maschinenbau ist äußerst erfindungsreich – und gerade deshalb immer wieder das Opfer von Patentverletzungen. Laut einer jüngst vom VDMA vorgestellten Studie waren Patente im Jahr 2011 erneut die am häufigsten verletzten gewerblichen Schutzrechte. Fast 40 % der befragten Unternehmen gaben an, bereits von Patentverletzungen betroffen gewesen zu sein. Wissenschaftler der WHU Koblenz kommen zu einem vergleichbaren Ergebnis: In einer Studie ermittelten sie eine Größenordnung von fünf Verdachtsfällen auf Patentverletzungen pro Jahr und Unternehmen.

Die richtige Vorgehensweise bei widerrechtlicher Patentnutzung

Was aber tun Betriebe, deren geschützte Erfindungen widerrechtlich genutzt werden? In der Regel nehmen sie zunächst Kontakt zu dem oder den Patentverletzern auf, um diese auf die Verletzung aufmerksam zu machen.

Einige bemühen sich dann um eine außergerichtliche Einigung, viele klagen aber über kurz oder lang auf Unterlassung. Fachleute schätzen, dass rund ein Viertel aller hierzulande gewährten Patente früher oder später als Streitsache vor Gericht landet.

Meist sind es kleine und mittlere Unternehmen, die Patentverletzungsklagen einreichen. Dabei haben sie Statistiken zufolge zwar grundsätzlich gute Aussichten auf Erfolg. Doch stehen Aufwand und Ertrag einer solchen Klage nicht immer in günstigem Verhältnis.

Klagen gegen Patentverletzungen bedeuten hohen Aufwand

Ein Grund hierfür ist der Aufwand, der durch gerichtliche Auseinandersetzungen entsteht: Ein Hauptverfahren in Deutschland dauert im Durchschnitt 31 Monate, die dabei entstehenden Gerichts- und Rechtsberatungskosten belaufen sich schnell auf bis zu 30 % des Streitwerts.

Und ein solches Hauptverfahren reicht nicht aus, wenn die Patentverletzung im Ausland erfolgt: Dann stehen Verfahren im Ausland an, die den Aufwand erheblich erhöhen. Es kann durchaus vorkommen, dass eine Klage in einem Land gewonnen und in einem anderen Land verloren wird, während der Gegner in einem dritten Land mit einer Gegenklage Erfolg hat.

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