Zollkodex Spectaris gegen verbindliche Listenregeln beim Bestimmen des Herstellungslandes

Redakteur: Udo Schnell

Der Branchenverband Spectaris spricht sich gegen Pläne der Europäischen Kommision aus, die die Einführung von verbindlichen Listenregeln im Zollkodex vorsehen. Der Grundsatz der letzten, wesentlichen Be- oder Verarbeitung sollte aus Sicht des Verbandes beibehalten werden.

Anbieter zum Thema

Der Deutsche Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V. (Spectaris) vertritt den Hightech-Mittelstand in Deutschland.
Der Deutsche Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V. (Spectaris) vertritt den Hightech-Mittelstand in Deutschland.
(Bild: Spectaris/Eppendorf)

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an den Durchführungsbestimmungen des neuen Unionszollkodex, der ab dem 1. Mai 2016 den derzeit geltenden Zollkodex der Gemeinschaften ersetzen soll.

Die ersten Vorentwürfe zeigen laut Spectaris, dass eine Änderung der derzeitigen Regeln zur Bestimmung des Herstellungslandes eines Produktes angestrebt wird: Mit verpflichtenden Listen- beziehungsweise Prozentregeln müsste dann berechnet werden, in welchem Land zu welchen Anteilen welche Produktionsschritte am Produkt vorgenommen wurden.

Aus Sicht des Industrieverbandes Spectaris ist eine Verknüpfung der Ursprungsangabe mit willkürlich festgelegten Prozentregeln problematisch und irreführend, weil wesentliche Faktoren, die zur Herstellung der Produkte beigetragen haben überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden und somit den tatsächlichen Sachverhalt nicht mehr erkennen lassen.

Die derzeit geltenden Regeln richten sich, so Spectaris weiter, nach dem Grundsatz der „letzten, wesentlichen Be- oder Verarbeitung“. Das heißt, dass Waren, an deren Herstellung mehr als ein Land beteiligt ist, mit dem Land gekennzeichnet werden müssen, wo die letzte, wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat.

„Verbindliche Listen- oder Prozentregeln würden eine ernstzunehmende Belastung für die Unternehmen darstellen“, so Tobias Weiler, Geschäftsführer von Spectaris. Verpflichtende und starre Listen- oder Prozentregeln führen zu unnötiger Bürokratie und schränken die Unternehmen in ihrer Anpassungs- und Optimierungsfähigkeit ein. „Mit immer komplexer werdenden Wertschöpfungsketten, stellt die Umsetzung solcher Regeln eine große Herausforderung dar. Der zeitliche und finanzielle Mehraufwand würde sich besonders negativ auf den Mittelstand und auf die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Unternehmen spiegeln“, so Weiler weiter.

Aus diesem Grund spricht sich Spectaris gegen die Einführung von verbindlichen Listenregeln zur Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs und für die Beibehaltung des Grundsatzes der „letzten, wesentlichen Be- oder Verarbeitung“ aus.

(ID:43175751)