Finanzen Steuerliche Forschungsförderung noch nicht optimal

Redakteur: Melanie Krauß

Das Bundeskabinett hat die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung beschlossen. Die Industrie sieht jedoch noch Verbesserungsbedarf.

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Der stellvertretende VDMA-Hauptgeschäftsführer Hartmut Rauen hält die Fördersummen für nicht ausreichend.
Der stellvertretende VDMA-Hauptgeschäftsführer Hartmut Rauen hält die Fördersummen für nicht ausreichend.
(Bild: VDMA / Uwe Noelke)

So kritisiert beispielsweise der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des VDMA, Hartmut Rauen, dass die Fördersumme im internationalen Standortwettbewerb nicht ausreiche. „Schon Midrange Companies, also größere Mittelständler mit mehr als 1000 Beschäftigten, wie sie im deutschen Maschinenbau typisch sind, werden nur unzureichend erreicht“, so Rauen.

„Die Förderung muss klaren Regeln folgen und sollte zugleich leicht administrierbar sein – sowohl für die öffentliche Verwaltung wie für die begünstigten Unternehmen“, betonte Dr. Ralph Wiechers, Steuerabteilungsleiter des VDMA, mit Blick auf das vorgesehene Antragsverfahren. „Komplizierte Begutachtungen und Unsicherheiten bei der Abgrenzung der Fördertatbestände würden die Stärken einer steuerlichen Forschungsförderung konterkarieren.“ Bei aller grundsätzlichen Zustimmung zum Gesetzentwurf setzt der VDMA auf Verbesserungen und Klarstellungen im weiteren Verfahren.

Auch der BDI sieht Verbesserungsbedarf am Entwurf. „Das Antragsverfahren muss einfacher und kostengünstiger gestaltet werden“, fordert BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang. „Im Vorschlag zur Vermeidung von Doppelförderung müssen steuerlich begünstigte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie öffentlich geförderte Aktivitäten von Forschung und Entwicklung deutlicher voneinander getrennt werden.“ So lasse sich Doppelförderung vermeiden.“

„Es darf nicht zu Nachteilen für KMU kommen, die selbst nicht über eigene Forschungskapazitäten verfügen!“, fordert Prof. Reimund Neugebauer, Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft. Um eine systematische Benachteiligung von Forschungskooperationen zwischen Unternehmen und gemeinnützigen Forschungseinrichtungen zu vermeiden, dürfe die Anspruchsberechtigung bei der Auftragsforschung nicht ausschließlich bei den Auftragnehmern liegen, da diese ihre Aufwendungen als nicht-steuerpflichtige Organisationen nicht geltend machen könnten.

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