Energiemanagement Termin für verpflichtende Energieaudits rückt gefährlich nahe

Autor Stéphane Itasse

Die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht verpflichtet nach Schätzungen der Energie Consulting GmbH (ECG) 50.000 Unternehmen in Deutschland erstmals dazu, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für alle ihre Betriebsstätten durchführen zu lassen. Das Energieberatungsunternehmen weist darauf hin, dass die europäische Richtlinie den betroffenen Unternehmen vorschreibt, die Erstauditierung bereits zum 5. Dezember 2015 vorzunehmen – damit werde die Zeit knapp.

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Größere Unternehmen sollten sich beeilen, denn für Energieaudits haben sie nur noch bis Ende 2015 Zeit.
Größere Unternehmen sollten sich beeilen, denn für Energieaudits haben sie nur noch bis Ende 2015 Zeit.
(Bild: Bosch)

Da die Umsetzung in deutsches Recht erst mit deutlicher Verspätung erfolgen wird, sollten die betroffenen Unternehmen laut ECG-Mitteilung vom Montag nicht bis zum Inkrafttreten des Gesetzes warten, sondern vorher handeln. Betroffenen seien alle Unternehmen und deren Betriebsstätten, Ausnahmen gebe es nicht. Lediglich kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz kleiner als 50 Mio. Euro beziehungsweise eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro hätten, seien befreit.

Energiemanagementsystem nach ISO 50.001 erspart zusätzliches Energieaudit

Entscheidend für die Frage, ob ein Unternehmen unter diese KMU-Definition fällt oder nicht, ist dabei das Gesamtunternehmen: Unternehmensverbünde, auch bei Minderheits-Beteiligungen ab 25 %, werden als ein Unternehmen betrachtet, wie es in der Mitteilung heißt. Verfüge ein Unternehmen bereits über ein Energiemanagementsystem nach ISO 50.001 oder ein Umweltmanagementsystem gemäß EU-Verordnung (EG) 1221/2001, falle die Notwendigkeit des Energieaudits weg.

Dr. Wolfgang Hahn, Geschäftsführer der ECG, befürchtet Kapazitätsengpässe bei der Umsetzung: „Der Zeitrahmen ist für die betroffenen Unternehmen durch die verspätete Umsetzung in deutsches Recht sehr eng gefasst. Die Zahl der zugelassenen Zertifizierer ist begrenzt, so dass es einen ziemlichen Run auf diese Dienstleister geben dürfte. Auch wenn denkbar ist, dass der Gesetzgeber die Frist verlängert oder Vorschriften vorübergehend aufweicht, sollte man sich darauf nicht verlassen: Die Vorbereitung des Audits ist gerade für Unternehmen mit mehreren Standorten mit erheblichem Aufwand verbunden, der sich über Monate hinziehen wird.“

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