Bewerbungslügen Traumjob: Erlogen
Ein bisschen trickst doch jeder – oder? Schließlich sollen die Bewerbungsunterlagen einen möglichst guten Eindruck vermitteln. Tatsächlich macht mehr als jeder dritte Bewerber falsche Angaben, wenn es um berufliche Hintergrundinformationen geht. Auch wenn es sich meist um harmlose Schwindeleien handelt, birgt die Einstellung neuer Mitarbeiter doch immer ein gewisses Risiko für Unternehmer.
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Viele Bewerber versuchen ihre Bewerbungsunterlagen zu optimieren und gehen dabei häufig auch über ein zulässiges Maß hinaus – schließlich sind die Grenzen zwischen geschönter Wahrheit und handfester Lüge fließend. Neben eher harmlosen Tricksereien wie etwas verbesserten Sprachkenntnissen oder angeblichen Hobbys, die auf nützliche Soft Skills verweisen sollen, können erdichtete Schlüsselqualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Aufgabengebiete für Arbeitgeber – und Arbeitnehmer – folgenschwere Konsequenzen haben.
„Neben den finanziellen Verlusten drohen Unternehmen bei der falschen Wahl ihrer Angestellten auch ernsthafte Imageschäden“, weiß Marcus Lentz, Geschäftsführer der bundesweit tätigen Wirtschaftsdetektei Lentz. „Insbesondere bei der Besetzung von wichtigen Positionen empfehlen wir daher eine eingehende Überprüfung von Unterlagen und Bewerber.“
Wer frisiert, verliert
Anschreiben, Lebenslauf, Bildungsabschlüsse und Arbeitszeugnisse – diese standardisierten Bewerbungsunterlagen sollen Arbeitgebern einen ersten Eindruck über die Kenntnisse des Bewerbers vermitteln und dem Bewerber möglichst eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bescheren. Nicht selten wirken sie daher wie maßgeschneidert für die ausgeschriebene Position und der Bewerber wie die einzige, perfekte Besetzung.
„Verständlich“, meint Wirtschaftsermittler Lentz. „Schließlich muss man mit seiner Bewerbung meist innerhalb weniger Augenblicke die Aufmerksamkeit der Personaler erlangen.“ Deshalb hält wohl auch gut ein Drittel der Bewerber es höchstens für ein harmloses Kavaliersdelikt, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ein bisschen zu „frisieren“.
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Doch hier ist Vorsicht geboten: Handfeste Lügen und Fälschungen bei den fachlichen Qualifikationen, Bildungsabschlüssen, Zeugnissen und Noten sowie Tätigkeitsfeldern und Arbeitgebern sind absolute No Gos – hier kennen Arbeitgeber und Rechtsprechung kein Pardon: „Wer Bewerbungsunterlagen fälscht, riskiert die fristlose Kündigung – auch noch nach Jahren“, erklärt Marcus Lentz. Daneben drohen Geldstrafen und Schadenersatzleistungen. Werden Zeugnisse gefälscht, erfüllt das den Tatbestand der Urkundenfälschung, die mit bis zu fünf Jahren Haftstrafe bewährt ist. Diese rechtlichen Konsequenzen sind zumeist auch das endgültige Karriereende.
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