Politik Verband 3D-Druck fordert EU-Kommission zur Stellungnahme auf
Technologisch sind die Additive Fertigung im allgemeinen und der 3D-Druck im Speziellen marktfähig. Doch auf der rechtlichen Seite gibt es noch einigen Klärungsbedarf.
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- Interessenvertretung aller 3D-Druck-Akteure rund im deutschsprachigen Raum
- 3D-Datensätze ähnlich wie Software urheberrechtlich schützen
- Schutzlücken bestehenden Rechts schließen, Überregulierung vermeiden
Wie der Verband 3D-Druck e.V. als Interessenvertretung aller Akteure rund um die 3D-Druck-Technik im deutschsprachigen Raum vermeldet, hat das EU-Parlament bereits Ende Juni beinahe einstimmig einen „Entschluss über den dreidimensionalen Druck, eine Herausforderung in den Bereichen Rechte des geistigen Eigentums und Haftpflicht (2017/2007(INI))“ gefasst. Dieser werde nun im Rechtsausschuss des Parlaments weiter beraten, wo die Chancen und Risiken der Additiven Fertigung präzise dargelegt werden. Die EU-Kommission ist aufgefordert, in den kommenden Monaten dazu Stellung zu beziehen.
Europäisches Parlament legt Chancen und Risiken dar
Der Verband 3D-Druck setzt sich seit Gründung vor zwei Jahren sehr intensiv mit dem Thema des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit additiver Fertigung auseinander und hat dazu bereits dezidiert Stellung bezogen. Mit großer Aufmerksamkeit verfolgt er daher auch die Entwicklungen auf europäischer Ebene.
„Wir begrüßen es sehr, dass sich das Europäische Parlament mit dieser für die Industrie und Verbraucher immer bedeutsamer werdenden Thematik auseinandersetzt. Chancen und Risiken der Technik werden vom Europäischen Parlament präzise dargelegt. Unser Verband hat klare Positionen mit Blick auf das Recht am persönlichen Datensatz, hinsichtlich des Wettbewerbsrechts und der gewerblichen Schutzrechte sowie bezüglich der Produkthaftung formuliert“, erklärt Dr. Markus Wiedemann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Finanzvorstand des Verbandes.
Verband fordert Regelungen zur Unterstützung und Förderung der additiven Fertigung
Der Verband schließe sich im Grunde dem Entschluss des Europäischen Parlaments und der Position des CECIMO (Europäischer Dachverband der Werkzeugmaschinenhersteller) an, dass es EU-weiter Regelungen zur Unterstützung und Förderung der additiven Fertigung bedarf. „Wir unterstützen die Position des EU-Parlaments, 3D-Datensätze ähnlich wie Software urheberrechtlich zu schützen, um Schutzlücken des bestehenden Rechts zu schließen“, so Wiedemann.
Mit der Position des CECIMO vertritt auch der Verband 3D-Druck die Position, Überregulierungen möglichst zu vermeiden, um die junge Technik nicht durch Bürokratie auszubremsen. „Auch und gerade auf europäischer Ebene sollten wir darauf drängen, zwischen den Beziehungen der Unternehmen untereinander also B2B und der Beziehungen der Industrie zum Endverbraucher, also B2C zu differenzieren. Verbraucherschutz ist zweifelsohne bedeutsam. Dies gilt gerade auch in Bezug auf die Produkthaftung. Er darf aber im Bereich der Additiven Fertigung nicht dazu führen, dass wichtige Innovationen auf der Strecke bleiben und durch regulative Eingriffe im Keim erstickt werden“, fordert Wiedemann und fügt hinzu: „Wir stehen gerne beratend zur Verfügung und bringen die Themen unserer Mitglieder in die Diskussion ein.“
3D-Druck im Kontext der Know-how-Schutzrichtlinie
„Auf europäischer Ebene wäre es wünschenswert, den 3D-Druck auch im Lichte der Know-how-Schutzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2016, 943) zu betrachten. Know-how, das heißt nicht schutzfähiges Erfahrungs- und Prozesswissen, spielt in der additiven Fertigung eine herausragende Rolle. Die Richtlinie erweitert unter anderem die Möglichkeiten des Re-Engineerings, also der Zerlegung und Analyse von frei auf dem Markt verfügbaren Waren. Durch stetig verbesserte 3D-Scans und den 3D-Druck bestehen Gefahren für das geistige Eigentum der Hersteller. Hier wünschen wir uns eine Klarstellung, wie der EU-Gesetzgeber den Schutz vor Imitaten sicherstellen will“, so Wiedemann abschließend.
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