Urheberrechte Wem gehören die Rechte am Porsche-911-Design noch?
Quelle: dpa
Jahrelang schon zieht sich ein Rechtsstreit hin, bei dem es darum geht, ob die Erben des einstigen Chefkonstrukteurs von Porsche Rechte am bekannten Sportwagen 911 anmelden können. Es winkt viel Geld!
Wer hat`s erfunden? Ein Jahre andauernder Rechtsstreit will klären, ob der einstige Chefkonstrukteur bei Porsche respektive seine Erben am Erfolg des aus dem Porsche 365 hervorgegangenen Modells 911 (Bild) zu beteiligen sind. Hier neue Aspekte.
(Bild: Porsche)
In einem langen Zwist zwischen dem Premium-Autobauer Porsche und den Erben des früheren Chefkonstrukteurs über eine Beteiligung am Erfolg des Modells 911 hat der Bundesgerichtshof das Wort. Die Tochter des ehemaligen Konstrukteurs streitet seit Jahren mit Porsche, war aber in Vorinstanzen gescheitert. Bei der Verhandlung Ende letzte Woche in Karlsruhe wurde deutlich, dass es dabei komplexe Fragen des Urheberrechts beantwortet werden müssen. Zu beachte sei auch, dass die Gestaltung der Karosserie des Porsche 356 im Nachfolgemodell 911 wiedererkennbar sei. Der erste Zivilsenat wird aber erst später darüber entscheiden. Es gehe um Forderungen in Millionenhöhe und eine Anerkennung der Leistung ihres Vaters.
Soviel ist schon jetzt klar:
Aus Sicht des Oberlandesgerichts Stuttgart ist zwar bewiesen, dass der Konstrukteur Urheber der äußeren Gestaltung der Karosserie des Porsche 356 in seiner Urform sei. Diese habe aber für eine Baureihe des Nachfolgemodells Porsche 911 allenfalls als Anregung gedient.
Daraus ergebe sich kein Anspruch auf Beteiligung nach dem Urheberrechtsgesetz. Eine Miturheberschaft am Design des Porsche 911 in seiner ursprünglichen Form habe die Tochter hingegen nicht nachweisen können. Gegen diese Entscheidung geht die Konstrukteurstocher nun vor.
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Stand vom 15.04.2021
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