Datenschutz Wie Unternehmen sensible Daten gesetzeskonform schützen
Autor / Redakteur: Markus Feinendegen / Claudia Otto
Egal ob Großkonzern oder mittelständisches Unternehmen – der betriebliche Datenschutz wird oft vernachlässigt. Doch damit gehen Organisationen erhebliche Risiken ein. Die folgenden Vorkehrungen sollten die Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter treffen, um sensible Daten wirksam zu schützen.
Während Geschäftsgeheimnisse sicher im Tresor aufbewahrt werden, sind viele personenbezogenen Daten kaum geschützt und weitgehend frei zugänglich.
(Bild: Aaron Amat - Fotolia.com)
Deutsche Bahn, Telekom oder Lidl: Immer wieder sorgen Datenskandale für Empörung. Beschäftigte werden mit teilweise unzulässigen Methoden überwacht oder vertrauliche Kundendaten finden den Weg in die Öffentlichkeit. Datenschutz ist aber nicht nur für Großunternehmen eine Herausforderung. Gerade der erweiterte Zugang zu Daten über digitale und soziale Medien macht Datenschutz zu einem Pflichtthema für jedes Unternehmen.
Das im Jahre 2009 novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) definiert strenge Auflagen. Noch haben viele Unternehmen diese nicht oder nur teilweise umgesetzt. Von den gesetzlichen Auflagen ist jedes Unternehmen betroffen, unabhängig von der Größe und der Rechtsform. Unternehmen müssen Geschäftsprozesse überprüfen und an die neue Rechtslage anpassen.
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Einerseits geht es darum, personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Auf der anderen Seite müssen Daten so gesichert werden, dass sie abrufbar bleiben und nicht unwiderruflich verloren gehen können.
Vielen Unternehmen ist gar nicht bewusst, dass personenbezogene Daten bei ihnen vorliegen und welche Auflagen damit verbunden sind. Während Geschäftsgeheimnisse sicher im Tresor aufbewahrt werden, sind viele personenbezogenen Daten kaum geschützt und weitgehend frei zugänglich.
Die Verantwortung für einen gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten trägt immer die Geschäftsleitung. Auch wer einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellt, steht weiterhin in der Pflicht und ist nicht vor rechtlichen Konsequenzen gefeit.
Datenschutz ist Chefsache
Die Geschäftsleitung ist in starkem Maße gefordert, den Datenschutz zur Chefsache zu machen. Die verschärften Vorschriften eröffnen Unternehmen gleichzeitig auch die Chance, ihr Datenmanagement effizienter zu organisieren und sich besser vor Datenmissbrauch zu schützen.
Wichtig ist, ein Bewusstsein für den Datenschutz zu schaffen und Mitarbeiter gezielt zu sensibilisieren. Unternehmen müssen organisatorische Vorkehrungen treffen, um den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden. Im Kern geht es darum, den Zugang zu den Daten zu kontrollieren. Alle Maßnahmen sollten transparent und verständlich sein.
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Stand vom 15.04.2021
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