Industriezelte Neue Norm DIN EN 13782 für Fliegende Bauten in Kraft
Zum 1. Juli sind die neuen Normen DIN EN 13782 (für Zelte) und der DIN EN 13814 (für Fliegende Bauten allgemein) in allen Bundesländern in Kraft getreten. Die alte Norm DIN 4112 ist damit außer Kraft, allerdings gilt für das Betreiben der Fliegenden Bauten Bestandsschutz.
Anbieter zum Thema

Die neue DIN EN 13782 für Fliegende Bauten wurde eingeführt, um eine europaweite einheitliche Norm für Zeltbesitzer zu schaffen. Durch die neue Norm ergeben sich zum Teil geänderte Anforderungen an die Konstruktion und den Betrieb von Fliegenden Bauten.
Ersatzlasten müssen nach DIN EN 13782 mitberechnet werden
Eine explizite Neuerung ist, dass Ersatzlasten (zum Beispiel Dekoration, Beleuchtung oder Toninstallationen) mitberechnet werden müssen, wie die Eschenbach Zeltbau GmbH & Co. KG in Bad Königshofen mitteilt. Hier sei festgelegt worden, dass diese Ersatzlast 10 kg/m² betragen muss. Dieses entspreche 0,1 kN/m² Dachfläche, wobei die Last auf den Bindern (Holm) bemessen werde.
Des Weiteren sei zu beachten, dass zusätzlich angebrachte Lasten nur an den Holmen, nicht an den Tuchhaltern angebracht werden dürfen. Geändert wurden zudem Bestimmungen zur Aufstellung in den unterschiedlichen Windlastzonen (Staudruckwerte für Windlasten), die Gestaltung von Rettungswegen, Bestuhlungen, Treppen, Tribünen, Geländer und Notbeleuchtung sowie die Schneelastangaben.
Alte Industriezelte können nach DIN EN 13782 weiterbetrieben werden
Die neue DIN EN 13782 wird laut Eschenbach nicht dazu führen, dass Zeltbetreiber nach und nach dazu gebracht werden sich neue Zelte anschaffen zu müssen, damit die neue DIN EN 13782 erfüllt wird. Zelte nach alter Norm DIN 4112, dürften auch nach Einführung der neuen Norm 13782 betrieben werden, genau mit den Anforderungen und Auflagen die heute gelten.
Zu beachten sei auch, dass die in der Fassung von Mai 2007 geänderten Anforderungen für die Gestaltung von Rettungswegen, Bestuhlungen, Treppen, Tribünen, Geländer oder Notbeleuchtung nun umgesetzt werden müssten.
Prüfbuch wegen DIN EN 13782 lückenlos verlängern
Allerdings müsse darauf geachtet werden, das dass Prüfbuch beziehungsweise die Ausführungsgenehmigung (AG) lückenlos verlängert werde (ununterbrochene Genehmigungshistorie). Parallel dazu müsse der Zeltbesitzer dafür Sorge tragen, dass die Zelte in einem technisch einwandfreiem Zustand bleiben.
Wird ein Prüfbuch nach Ablaufen der im Prüfbuch aufgeführten befristeten Ausführungsgenehmigung vorgelegt, so wird das Prüfinstitut eine Verlängerung voraussichtlich ablehnen, heißt es. In diesem Fall könnten zusätzlichen Kosten für Statik, Prüfung, Prüfbuch und der Ertüchtigung bestehenden Konstruktion entstehen.
(ID:34502620)