Arbeitsschutz Persönliche Schutzausrüstung für Mitarbeiter an heißen Arbeitsplätzen
Feuer, Flamme und heiße Materialien gefährden Mitarbeiter in Industrie und Handwerk. Schutz bietet unter anderem die richtige persönliche Schutzausrüstung – kurz PSA. Doch Achtung: Unterschiedliche Tätigkeitsbereiche erfordern einen unterschiedlichen Schutz durch Hitze- und Flammschutzkleidung.
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Das 1996 in Kraft getretene Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sowohl Kleinbetriebe als auch Großunternehmen zu mehr Verantwortung am Arbeitsplatz. Grundlage für einen verbesserten Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist die Erstellung einer detaillierten Beurteilung der Gefährdungen. „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind”, heißt es im Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 § 5, Absatz 1.
Arbeitgeber muss Beschäftigte mit Schutzausrüstung ausstatten
Ist Schutzkleidung erforderlich, muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter damit ausstatten (Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 § 3, Absatz 3). Doch welche Hitze- und Flammschutzkleidung eignet sich bei welcher Tätigkeit? Welche Voraussetzungen muss sie erfüllen, um zum Beispiel beim Schweißen und Schneiden, bei Arbeiten in Gießereien oder an Brennöfen Sicherheit vor Verletzungen zu bieten?
Eine Kleidung für alle Tätigkeiten gibt es nicht. Je genauer die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt und beurteilt werden, umso besser kann der erforderliche Schutzumfang der Schutzkleidung bestimmt werden. Denn Gefährdungen können selbst bei ähnlichen Tätigkeiten sehr unterschiedlich sein.
Unterschiedliche Gefähdungsmaterialien erfordern unterschiedliche Schutzkleidung
Als Beispiel sei hier Schutzkleidung für Gießereien genannt: Gewebe, die hervorragend gegen flüssige Eisenspritzer schützen, eignen sich nicht bei flüssigen Aluminiumspritzern. Flüssiges Eisen ist zwar im Vergleich zu Aluminium fast doppelt so heiß, bleibt aber viel zähflüssiger. Eisenspritzer perlen am Gewebe ab. Das dünnflüssige Aluminium kann hingegen feinste Spritzer produzieren, die auf dem Gewebe liegen bleiben und durchbrennen können (Bild 1).
Kriterien für die Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung bieten Normen. Für Hitze- und Flammschutzkleidung in der Industrie sind zwei besonders relevant: Die EN 531 – Schutzkleidung für hitzeexponierte Industriearbeiten und die EN 470-1 – Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren.
Norm EN 531 deckt große Bandbreite an Risiken ab
Besonders die EN 531 deckt eine große Bandbreite an Risiken ab, lässt eine hohe Differenzierung zu und gibt akzeptable Leistungsanforderungen für die Kleidung vor. Sie unterscheidet die Codebuchstaben A bis E für fünf unterschiedliche Gefährdungen: begrenzte Flammenausbreitung (A), konvektive Hitze (B), Strahlungshitze (C), flüssige Aluminium-Spritzer (D), und flüssige Eisenspritzer (E).
Die EN 470-1 – Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren definiert Vorgaben für Schweißerschutzkleidung. Wer jedoch Schweißerschutzkleidung anschafft, sollte genau prüfen, ob die Richtlinien dieser Norm den Ziel-vorgaben der Gefährdungsbeurteilung genügen. Denn sie eignen sich nur für gelegentliche Schweißarbeiten. Bei regelmäßigen Schweißarbeiten orientiert man sich besser an der EN 531 (Bild 2).
Durch Neuentwicklungen in der Gewebezusammensetzung ist inzwischen Hitze- und Flammschutzkleidung erhältlich, die zusätzliche Schutzfunktionen erfüllt, zum Beispiel Hitzeschutz plus Antistatik, plus Chemikalienschutz oder Schutz bei Störlichtbögen. Besteht an Arbeitsplätzen eine erhöhte Lichtbogengefährdung, ist vorzugsweise eine Schutzkleidung der Klasse 1 oder 2 gemäß dem gebräuchlichen Cenelec-Verfahren einzusetzen. Mewa bietet dafür zum Beispiel zwei Produktlinien an: Mewa Twinstar Protect und Ideal Protect bieten dem Träger Schutz bei Störlichtbögen der Klasse 1 CLC/TS 50354 (4 kA, 0,5 s).
Schutzausrüstung ist für Mitarbeiter tragbar
Die Verantwortung des Arbeitgebers hört nicht mit der Ausstattung auf. Er hat ebenfalls darauf zu achten, dass seine Mitarbeiter die Kleidung nutzen (Bild 3). Viele schwere Unfälle entstehen, weil Schutzkleidung nicht getragen wird, die Jacken nicht geschlossen oder die Ärmel hochgekrempelt werden. Dies geschieht häufig, wenn die Schutzkleidung zu unbequem ist.
Wer Schutzkleidung anschafft, achtet am besten auf ein verhältnismäßig weiches, flexibles, atmungsaktives und leichtes Gewebe. Moderne Fasermischungen haben an dieser Stelle entscheidende Verbesserungen im Tragekomfort bewirkt. Mewa entwickelte zum Beispiel die Kleidung Mewa Exclusive Cement, die Schutz vor Extremtemperaturen in der Zementherstellung bietet. Bundjacke, Latzhose und Helmhaube aus einem innovativen Dreifasergewebe schützen vor feinem, so genanntem erhitztem Heißmehl mit über 800°C. Ein entsprechender Hitzedurchgangswiderstand konnte früher nur bei einem Gewebe mit doppeltem Gewicht erzeugt werden. MM
Oliver Gerrits ist Leiter Marketing und Produktentwicklung und Silvia Mertens ist zuständig für die Produktentwicklung der Mewa Textil-Service AG & Co. Management OHG in 65189 Wiesbaden
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