BGS Beta-Gamma-Service

Verbotsantrag von PEX-Rohren in Kalifornien irritiert Kunststoffbranche

10.03.2010 | Redakteur: Josef-Martin Kraus

Rohrstücke aus vernetztem Polyethylen. Im Gegensatz zur chemischen Vernetzung kommt das physikalische Verfahren ohne Zusatzstoffe aus. Physikalisch vernetzte Rohre enthalten keine gesundheitsschädlichen Stoffe. Bild: BGS

Die vor Gericht ausgetragene Auseinandersetzung im US-Bundesstaat Kalifornien um die Verwendung von vernetzten Polyethylen-Rohren (PEX) für die Trinkwasserversorgung irritiert auch die Kunststoffbranche in Deutschland. So beklagt der Bestrahlungs-Spezialist BGS, dass nicht zwischen den verschiedenen Vernetzungsverfahren unterschieden wird. Grund für den Verbotsantrag seien chemisch vernetzte Kunststoffrohre aus PEXa.

Am 30. Dezember 2009 urteilte der Superior Court der Stadt Alameda nahe San Francisco, dass der Staat bei der ökologischen Beurteilung von PEX-Rohren hinsichtlich der toxikologischen Gefahren beim Transport von Trinkwasser in solchen Kunststoffrohren seiner Verantwortung nicht gerecht geworden sei und forderte eine erneute Prüfung. Das Verfahren geht nun in höhere Instanzen.

„Wir bedauern sehr, dass die Kontrahenten in dem nun schon seit einigen Jahren andauernden Streit schlicht von PEX sprechen“, kommentiert Dr. Andreas Ostrowicki, Geschäftsführer BGS Beta-Gamma-Service GmbH & Co. KG, Wiehl. Denn tatsächlich gebe es unterschiedliche Verfahren, Polyethylenrohre zu vernetzen.

Unterschiede zwischen chemischer und physikalischer Vernetzung von PEX

Ziel der Vernetzung ist die Verbesserung der Eigenschaften des Rohrwerkstoffs Polyethylen (PE) hinsichtlich der Temperatur- und Druckbeständigkeit. Die Vernetzung kann chemisch oder physikalisch erfolgen. Chemisch geschieht das zum Beispiel durch Zusatz von Chemikalien während oder nach der Rohrherstellung. Das Ergebnis sind Polyethylen-Kunststoff, die als PEXa oder PEXb bezeichnet werden. Zur physikalischen Vernetzung von Polyethylen hat sich das Bestrahlen mit Elektronen etabliert (PEXc).

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