Zwang zur Selbstständigkeit Bahn darf Verluste im Cargo-Geschäft nicht mehr ausgleichen

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Hunderte Millionen Euro Verlust fährt die Güterverkehrstochter der Deutschen Bahn Jahr für Jahr ein, die vom Mutterkonzern stets ausgeglichen werden. Der EU-Kommission gefällt das nicht ...

DB Cargo schreibt horrende Verluste. Diese wurden bisher vom Mutterkonzern kompensiert. Die EU-Kommission will dieses Vorgehen nun unterbinden. Innerhalb von zwei Jahren soll die Bahn-Tochter auf eigenen Füßen stehen respektive Rädern rollen, so die Forderung ...(Bild:  Deutsche Bahn)
DB Cargo schreibt horrende Verluste. Diese wurden bisher vom Mutterkonzern kompensiert. Die EU-Kommission will dieses Vorgehen nun unterbinden. Innerhalb von zwei Jahren soll die Bahn-Tochter auf eigenen Füßen stehen respektive Rädern rollen, so die Forderung ...
(Bild: Deutsche Bahn)

DB Cargo bestätigte einen Bericht der Nachrichtenagentur Reuters, wonach die Kommission den Verlustausgleich durch die Deutsche Bahn, der über einen sogenannten Ergebnisabführungsvertrag geregelt ist, aus Wettbewerbsgründen untersagen wird, wie die dpa erfahren hat. Im EU-Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Fall der DB Cargo zeichnet sich aber eine Lösung ab, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Dafür soll noch im Laufe des Jahres eine Entscheidung der Europäischen Kommission mit Auflagen gefällt werden. Wichtig für diesen Abschluss sei auch die zeitnahe Beendigung des Gewinnabführungsvertrags.

DB Cargo muss in zwei Jahren stabil dastehen

Eine entsprechende Überprüfung dieser Praxis hatte die Kommission bereits Anfang 2022 eingeleitet. Sie stehe nun vor dem Abschluss. Das heißt, die DB Cargo muss zukünftig dahin kommen, dass sie finanziell auf eigenen Füßen steht. Die Wettbewerbsbehörde räumt der Güterverkehrstochter demnach rund zwei Jahre Zeit ein, um wieder in die schwarzen Zahlen zu kommen. Sie könne jedoch als hundertprozentige Tochter im Konzernverbund der bundeseigenen Bahn bleiben. Bereits geleistete Verlustausgleichszahlungen muss Cargo nicht zurückzahlen, wie es weiter heißt.

Akute Maßnahmen sollen DB Cargo schnell helfen

Die Bundesregierung, der Vorstand der DB AG und der DB Cargo AG seien sich darin einig, dass die seit Jahren andauernde wirtschaftliche Krise der DB Cargo AG dringend beendet werden muss. Dafür sind ganz klar akute Maßnahmen notwendig, wie es aus dem Bundesverkehrsministeriums (BMDV) zu vernehmen ist. Deshalb habe man ein umfassendes Transformationsprogramm aufgesetzt, das es nun auch mit Blick auf das Beihilfeverfahren konsequent umzusetzen gelte, um eine rechtssichere Zukunft für die DB Cargo AG zu gewährleisten.

Vor allem der Einzelwagenverkehr belastet die DB Cargo

Das Unternehmen befindet sich auch bereits mitten in einer großangelegten Umstrukturierung, bei der insbesondere in der Verwaltung Stellen abgebaut und Geschäftsbereiche umgestellt werden sollen. Dazu liefen auch intensive Verhandlungen mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Ein Großteil der Verluste falle demnach im sogenannten Einzelwagenverkehr an. Dabei werden Ladungen direkt bei den Industriekunden abgeholt und die Waggons auf Rangierbahnhöfen zu langen Zügen zusammengestellt. Am Zielbahnhof werden die Züge dann wieder auseinander gebaut und die Waggons einzeln weiter transportiert. Viele Fachleute halten einen wirtschaftlichen Betrieb dieses Angebots für nicht machbar. Die Bundesregierung unterstützt den Einzelwagenverkehr deshalb mit einer Förderung.

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