Peinlich, peinlich! Behördenpanne spart VW Millionen an Bußgeld

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Der Volkswagen-Konzern entgeht wegen Schludrigkeiten in der Behörde offensichtlich einem millionenschweren Bußgeld – es geht dabei um Datenschutzverstöße.

Von der juristischen Schippe gesprungen ist VW im Rahmen einer Klage wegen Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Angeblich aus Überlastungsgründen habe der Staatsanwalt vergessen, das entsprechende Dokument zu unterschreiben ...(Bild:  Volkswagen)
Von der juristischen Schippe gesprungen ist VW im Rahmen einer Klage wegen Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Angeblich aus Überlastungsgründen habe der Staatsanwalt vergessen, das entsprechende Dokument zu unterschreiben ...
(Bild: Volkswagen)

Ach, nee?! Ein vom Datenschutzbeauftragten gefordertes Bußgeld von 4,3 Millionen Euro mit Blick auf den Wolfsburger Autobauer VW wird wohl nicht weiter verfolgt, weil die Staatsanwaltschaft beim entscheidenden Schriftsatz die Unterschrift vergessen hatte. Zuvor hatte das niedersächsische Politikjournal Rundblick darüber berichtet. Konkret geht es um Datenschutzverstöße bei der Aufarbeitung des VW-Dieselskandals, die der Landesdatenschutzbeauftragte gerügt hatte. Es handelt sich dabei um die Weitergabe von Daten an den nach Auffliegen des Dieselskandals eingesetzten US-Aufseher Larry Thompson. Der Vorwurf: Volkswagen habe seine Mitarbeiter darüber nicht ausreichend informiert und damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen.

CDU-Fraktion will die Sache untersuchen

Gegen das verhängte Bußgeld wehrte sich VW außerdem schon vor Gericht, was zunächst erfolgreich war. Denn das Landgericht Hannover gab dem Autobauer in erster Instanz Ende Februar recht. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, musste diese nun aber wegen der fehlenden Unterschrift des zuständigen Staatsanwalts zurückziehen. Bei Einlegung der Rechtsbeschwerde ist also ein formaler Fehler passiert. Die Folge ist, dass VW nun kein Bußgeld zahlen muss, denn das Urteil des Landgerichts zugunsten der Wolfsburger hat Bestand. Offen bleibe, ob das OLG auch so entschieden hätte, weil es dort nun keine erneute Verhandlung gebe. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sprach von einem Einzelfall, der auf der Verkettung unglücklicher Umstände basiert. Die hohe Arbeitsbelastung der Behörde sei der Grund. Die oppositionelle CDU-Fraktion im Landtag sprach von einem Skandal und will die Sache im Rechtsausschuss beraten, weil man diesen Lapsus als folgenschweren Fehler einstuft.

Volkswagen erringt dennoch nur Teilerfolg

Keinen Erfolg hatte VW dagegen mit der Klage gegen die zugrundeliegende Datenschutzrüge selbst, über die nicht das Landgericht, sondern das Verwaltungsgericht zu entscheiden hatte. In dieser Instanz konnte Volkswagen vor einer Woche nur einen Teilsieg erringen. Zwar wurden zwei der insgesamt fünf Verwarnungen, die Niedersachsens Datenschutzbeauftragter 2023 ausgesprochen hatte, aufgehoben, doch die entscheidende Rüge wegen der mangelhaften Datenschutzinformation, für die das Bußgeld fällig werden sollte, hat Bestand. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weshalb VW noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen kann. Doch die Sache mit dem Bußgeld ist vom Tisch.

(ID:50453184)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung