Urteil gefällt – oder auch nicht ... Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz abgeschmettert

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

Die deutsche Umwelthilfe (DUH) wollte die Autokonzerne BMW und Mercedes-Benz verklagen, weil sie noch am Verbrennungsmotor festhalten wollten. Das hat nicht geklappt ...

Man darf weitermachen! Die deutsche Umwelthilfe ist mit ihrer Klage gegen BMW und Mercedes-Benz jetzt auch beim Bundesgerichtshof gescheitert ...(Bild:  BGH)
Man darf weitermachen! Die deutsche Umwelthilfe ist mit ihrer Klage gegen BMW und Mercedes-Benz jetzt auch beim Bundesgerichtshof gescheitert ...
(Bild: BGH)

Während in Deutschland und Europa zuletzt wieder viel über das geplante Verbot für Autos mit Verbrennungsmotoren diskutiert wurde, das nun wohl nicht ab 2035 wie geplant kommen wird, setzte die deutsche Umwelthilfe (DUH) auf Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz. Doch wie schon in den Vorinstanzen sind die Umweltschützer nun auch am Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Die DUH wollte nämlich erreichen, dass die beiden Autokonzerne noch nach dem 31. Oktober 2023 Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor verkaufen dürfen. Die Umwelthelfer begründeten das damit, dass solche Autos meist über 14 Jahre auf der Straße sind und in dieser Zeit das Ziel, dass Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral unterwegs ist, untergraben. Auch kritisierte man dabei, dass beide Autohersteller sich bisher zu keinem Datum verpflichten lassen wollten, solange es ihnen nicht gesetzlich vorgeschrieben werde.

Mercedes-Benz und BMW halten sich an die Vorgaben

Aus Sicht des DHU-Anwalts Remo Klinger ging es am BGH aber auch grundsätzlich um die Frage, ob man zivilrechtlich alles darf, was offiziell nicht verboten ist. Die Umweltschützer sind nämlich nicht der Meinung, weil sie sagen, dass damit die Rechte Dritter beschnitten werden. Das Urteil liest sich nun aber so: Die Kläger sind durch die angegriffene Wirtschaftsweise der Beklagten nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt! Ein CO2-Restbudget gibt es außerdem nur für Deutschland allgemein, nicht aber für einzelne Akteure oder auch nur den Verkehrssektor. Die Autohersteller halten sich auch an gültige Vorgaben und sind deshalb nicht verpflichtet, darüber hinaus freiwillig mehr zu leisten. (Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23). Die Umwelthilfe könnte auch noch vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Ob man diesen Schritt geht, muss jetzt erwogen werden, so die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Doch was hilft es letztlich, wenn sich die Gerichte in Deutschland mit so etwas herumplagen und zwei Unternehmen vielleicht auch doch noch verurteilen, wenn der Rest der Welt lächelnd weiter machen kann, was er will ...?

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