Wer zahlt bei einer Quarantäne das Gehalt? Was passiert, wenn die Schule geschlossen bleibt? Und dürfen Arbeitgeber Home-Office anordnen? Wir haben die Antworten.
Das Coronavirus sorgt nicht nur beim Thema Gesundheit für Unsicherheit, sondern auch bei rechtlichen Themen.
Muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter informieren, wenn es einen Coronavirus-Fall im Unternehmen gibt?
Ja, der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter zu informieren, wenn ein Coronavirus-Fall im eigenen Unternehmen auftritt. Grund dafür ist die Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Mitarbeitern.
Wie weit geht die Informationspflicht? Wann greift der Datenschutz in solchen Fällen?
Die Information, dass sich ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert hat, fällt unter die sogenannten schutzwürdigen Gesundheitsdaten. Um auszuschließen, dass andere Mitarbeiter gefährdet werden, darf der Betrieb die Informationen jedoch offenlegen. Einschränkung: Der Arbeitgeber darf nur die Informationen weitergeben, die unbedingt notwendig sind. Den Namen des Erkrankten braucht er in einem größeren Betrieb nicht zu nennen.
Muss ein Mitarbeiter dem Unternehmer mitteilen, wenn er aus einem Risikogebiet kommt?
Wenn der Arbeitgeber es verlangt, muss der Arbeitnehmer ihm mitteilen, ob er sich in einer gefährdeten Region oder an Orten mit deutlich erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten hat.
Darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter zwingen, sich auf das Virus testen zu lassen?
Der Arbeitgeber kann anordnen, dass der Mitarbeiter durch den Betriebsarzt untersucht wird, wenn jener besonderen Ansteckungsrisiken ausgesetzt war. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn er sich in einer Region aufgehalten hat, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt, und wenn er sich dort an Orten mit erhöhtem Reise- und Publikumsverkehr aufgehalten hat.
Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter auf Dienstreise schicken, wenn am Zielort Coronavirus-Fälle bekannt sind?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber eine Dienstreise an solche Zielorte anordnen. Der Arbeitnehmer darf die Dienstreise nur verweigern, wenn sie für ihn unzumutbar ist. Das ist dann der Fall, wenn die Dienstreise erhebliche Gefahren für Leben und Gesundheit bedeuten würde. Dies wiederum gilt für Dienstreisen in Gebiete, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Ein Sicherheitshinweis allein genügt nicht. Auch persönliche Umstände des Arbeitnehmers können dazu führen, dass eine Dienstreise für ihn unzumutbar wird, etwa wenn er zu einer Risikogruppe zählt.
Welche Regeln gelten für den Besuch von Messen, Fachausstellungen und anderen Großveranstaltungen?
Der Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter auch weiterhin auf Messen, Fachausstellungen und Großveranstaltungen schicken. Eine Ausnahme bilden jedoch die beiden bereits oben genannten Fälle.
Inwieweit dürfen Unternehmen ihre Arbeitnehmer dazu zwingen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren beziehungsweise Überstunden zu leisten?
Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, die Arbeitszeit zu reduzieren, ohne dass es einen Lohnausgleich gibt. Er kann jedoch gegebenenfalls anordnen, dass Überstunden abgebaut werden. Auch Kurzarbeit ist eine Möglichkeit. Umgekehrt kann er Überstunden anordnen, wenn ein Auftrag möglicherweise nicht mehr abgewickelt werden kann und infolgedessen Betriebsanlagen, Waren oder Arbeitsplätze gefährdet sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein anderer Mitarbeiter krank wird.
Darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter in den Zwangsurlaub schicken?
Grundsätzlich ist das möglich, außer der Arbeitnehmer hat ein berechtigtes Interesse daran, seinen Urlaub zu einer anderen Zeit zu nehmen.
Darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter für eine begrenzte Zeit zu Home-Office verpflichten?
Der Arbeitgeber darf den Mitarbeiter nicht einfach ins Home-Office schicken. Der Arbeitnehmer muss ebenfalls zustimmen.
Kann ein Mitarbeiter aus Angst vor Ansteckung zu Hause bleiben?
Der Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, seine Arbeit zu leisten. Er kann also nicht daheim bleiben, nur weil er Angst hat, sich anzustecken.
Wer zahlt bei einer Quarantäne den Lohn?
Der Arbeitnehmer erhält bis zu sechs Wochen lang eine Entschädigung in Höhe seines regulären Gehaltes, danach in Höhe des Krankengeldes. Wie auch im Krankheitsfall muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zunächst sechs Wochen lang fortzahlen. Er kann sich diese Zahlung aber von der zuständigen Behörde erstatten lassen.
Die Kita oder Schule bleibt aus Sorge vor dem Virus geschlossen. Darf der Mitarbeiter zu Hause bleiben?
Der Arbeitnehmer darf zu Hause bleiben und wird trotzdem bezahlt. Voraussetzung: Das Kind muss tatsächlich beaufsichtigt werden. Das ist in der Regel bei Kindergartenkindern, jüngeren Schulkindern oder schwer kranken Kindern der Fall. Der Arbeitnehmer muss sich zudem erfolglos um eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit bemüht haben, beispielsweise durch die Großeltern. Außerdem darf es nicht arbeitsvertraglich ausgeschlossen sein.
Wie weit gehen im Fall der Pandemie die Pflichten des Arbeitgebers? Muss er Desinfektionsmittel und Mundschutzmasken bereitstellen?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Beschäftigten zu informieren über die Krankheit und Gefahren, sich auf der Arbeit anzustecken. Er muss zudem erforderliche, mögliche und zumutbare Maßnahmen treffen, um ihre Gesundheit zu gewährleisten. Zumutbar ist es, betriebliche Verhaltensregeln (insbesondere Hygieneregeln) aufzustellen, die Hygiene am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Regeln für das Essen und Trinken im Betrieb aufzustellen.
Stand: 08.12.2025
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Ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, Desinfektionsmittel bereitzustellen, hängt von der Art des Betriebes und den Infektionsrisiken ab. Haben Mitarbeiter beispielsweise regelmäßig Kontakt zu Kunden, muss das Unternehmen Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Das Gesundheitsministerium hat derzeit jedoch keine Belege dafür, dass Atemschutzmasken das Risiko verringern, dass gesunde Personen sich anstecken. Daher müssen sie nicht vom Unternehmen gestellt werden.
* Volker Serth ist Arbeitsrechtsexperte bei der Wirtschaftskanzlei FPS in 60322 Frankfurt am Main, Tel. (0 69) 9 59 57-213, serth@fps-law.de, www.fps-law.de/de/