Reale Chance Das Energieeffizienzgesetz transformiert die deutsche Industrie

Quelle: Pressemitteilung des EEP 3 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Das Institut für Energieeffizienz in der Produktion EEP analysiert seit 2013 halbjährlich Aktivitäten der deutschen Industrie zur Energieeffizienz (EEI). Hier die neuesten Ergebnisse ...

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nimmt die deutsche Industrie in die Pflicht. Dazu gehören Energieeinsparmaßnahmen, aber auch die Vermeidung oder Nutzung von Abwärme. Forscher haben analysiert, dass das Gesetz aber auch Chancen in Sachen Transformation bietet ...(Bild:  BUA)
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nimmt die deutsche Industrie in die Pflicht. Dazu gehören Energieeinsparmaßnahmen, aber auch die Vermeidung oder Nutzung von Abwärme. Forscher haben analysiert, dass das Gesetz aber auch Chancen in Sachen Transformation bietet ...
(Bild: BUA)

Das Institut für Energieeffizienz in der Produktion EEP der Universität Stuttgart hat mit der Deutschen Energie-Agentur (dena), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Fraunhofer IPA und dem TÜV Rheinland sowie weiteren Partnern wieder den EEI erstellt. Befragt wurden über 800 Teilnehmer. Man fokussierte natürlich das Energieeffizienzgesetz, aber auch die Angelegenheit Brückenstrompreis.

Energieeffizienzmaßnahmen amortisieren sich schneller

Die Relevanz mit Blick auf eine wachsende Energieeffizienz erhöht sich demnach stetig. Der Bedeutungsindex übertrifft deshalb nun die bisherigen Höchstwerte. Parallel dazu steigt der Investitionsindex um 0,75 Punkte auf einen Indexwert von 1,61. In der letzten Erhebung hatte dieser Teilindex mit 0,86 einen historischen Tiefstand. Aufgrund der aktuell unsicheren Rahmenbedingungen für Investitionen rechneten die Unternehmen mit kürzeren Amortisationszeiten für Energieeffizienzmaßnahmen. Etwa 70 Prozent der Unternehmen sind der Meinung, dass sich solche Maßnahmen innerhalb von fünf Jahren amortisieren sollten.

Bildergalerie

Viele Unternehmen müssen Energiesparpläne erstellen

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen mit einem Energieverbrauch durchschnittlich über 7,5 Gigawattstunden (GWh) in den letzten drei Jahren, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen. Etwa 27 Prozent der teilnehmenden Unternehmen der aktuellen Index-Erhebung sind damit angehalten zu handeln, sagen die Experten. Zusammen mit den Unternehmen, die einen jährlichen durchschnittlichen Energieverbrauch von über 2,5 GWh im gleichen Zeitraum haben, müssen sie innerhalb von drei Jahren konkrete Umsetzungspläne von als wirtschaftlich identifizierten Endenergie-Einsparmaßnahmen erstellen und diese auch veröffentlichen. Aus der Erhebung geht hervor, dass für etwa die Hälfte der befragten Unternehmen zutrifft.

So wollen Unternehmen Wärmeverluste vermeiden

Ebenfalls rund die Hälfte der teilnehmenden Unternehmen gibt an, über ausreichende interne Kompetenzen für die Umsetzung eines Energiemanagementsystems zu verfügen. Über 30 Prozent setzen auf externe Hilfe, oder bauen eigene Kapazitäten für die Implementierung auf. Drei Viertel der Befragten befürchten zu hohe Umsetzungskosten, während nahezu ein Drittel der Unternehmen angab, durch die Einführung von Energiemanagementsystemen Vorteile in der erhöhten Transparenz bezüglich des Energieverbrauchs zu haben – trotz der damit verbundenen Kosten.

Das Gesetz fordert weiterhin Unternehmen auf, Abwärme zu vermeiden oder zu nutzen. Etwa 36 Prozent der befragten geben dazu an, entsprechende Maßnahmen bereits umgesetzt zu haben, oder sich in der Umsetzungsphase zu befinden. Zusätzlich haben 11 Prozent das Potenzial zur Nutzung von Abwärme zwar ermittelt, aber noch nicht erschlossen, wie es weiter heißt. Wärmeübertragung, Wärmespeicherung oder Wärmepumpen würden dabei oft als geeignete Möglichkeiten genannt, wobei die Eigennutzung oft im Vordergrund stehe. Auf der nächsten Seite kommen wir zum Brückenstrompreis ...

(ID:49828526)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung