Transfergesellschaft Deutlicher Personalabbau bei Autozulieferer Voit

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Nachdem Voit Anfang des Jahres nach einer überraschend gescheiterten Übernahme durch ein chinesisches Unternehmen Insolvenz angemeldet hatte, gibt es nun die ersten Konsequenzen.

Voit Automotive aus St. Ingbert will jetzt notgedrungen mit dem Stellenabbau beginnen, der alles in allem etwa einen 20-Prozent-Schrumpf der Belegschaft bedeutet.(Bild:  Voit)
Voit Automotive aus St. Ingbert will jetzt notgedrungen mit dem Stellenabbau beginnen, der alles in allem etwa einen 20-Prozent-Schrumpf der Belegschaft bedeutet.
(Bild: Voit)

Beim Autozulieferer Voit im saarländischen St. Ingbert steht ein deutlicher Personalabbau an. Darüber wurden jetzt die Mitarbeiter informiert, meldet die dpa. Nach Gewerkschaftsangaben sollen rund 140 Personen, die arbeitsfähig sind aber dann eventuell beschäftigungslos werden, ein Angebot erhalten, wodurch sie um 1. Mai in eine Transfergesellschaft wechseln können. Der Ausspruch der Kündigung erfolge bis zum 30. April. Aufgrund des Insolvenzrechtes beträgt die Kündigungsfrist bekanntlich maximal drei Monate. Fakt ist wohl auch, dass sich die Zahl der derzeit 930 Beschäftigten bei Voit auf etwa 740 reduzieren wird (inklusive eigener Kündigungen und Rentenübergänge).

Bis zu einem Jahr sicheres Geld

Das alles ist nach Aussage der Voit-Entscheider allen nicht leicht gefallen, ist aber unabwendbar. Denn durch die weiterhin geringere Auftragslage sei eine weitere Beschäftigung einfach nicht möglich. Und auch in naher Zukunft erwarte man keine Entspannung. Und die bereits instabile Entwicklung in der Automobilindustrie werde durch die Zölle der USA auch noch verschärft. In den nächsten Tagen sollen ausführliche Informationsrunden für Kleingruppen stattfinden, in denen die Transfergesellschaft die vereinbarten Konditionen erläutern werde. Die Laufzeit der Transfergesellschaft ist nach Länge der Betriebszugehörigkeit von 4 bis zu 12 Monaten gestaffelt, wie man vorab erfährt. Das Transferkurzarbeitergeld werde auf 80 Prozent des letzten Nettoentgeltes aufgestockt beziehungsweise auf 87 Prozent, wenn es unterhaltspflichtige Kinder gebe.

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