Arbeitsrecht Diensthandy – die wichtigsten rechtlichen Fragen
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Darf ich mein Diensthandy auch im Ausland nutzen? Kann ich ohne Bedenken Whatsapp installieren? Und wer bezahlt, wenn das Handy kaputtgeht? Rechtsanwalt Dirk Kolata beantwortet die wichtigsten Fragen.
Haben Mitarbeiter Anspruch auf ein Diensthandy?
Nein, Mitarbeiter haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Diensthandy – das gilt selbst dann, wenn Kollegen in ähnlichen Positionen bereits eines besitzen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Zum Beispiel dann, wenn das Diensthandy Teil des Arbeitsvertrages ist. Oder wenn andere Regelungen, wie beispielsweise eine Betriebsvereinbarung, den Anspruch auf ein Diensthandy beinhalten. Eine weitere Ausnahme bilden die Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses: So müssen auch Mitarbeiter ein dienstliches Mobiltelefon erhalten, die ihre Tätigkeit sonst nicht ausführen könnten.
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