Aktueller AI Act Diese EU-Regeln gelten ab jetzt für künstliche Intelligenz

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In der Europäischen Union wurden am 2. Februar neue Regeln für den Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) in Kraft gesetzt. Das ist jetzt aktuell ...

Seit dem 2. Februar gelten neue Regelungen im Rahmen des AI Act in der EU. Was jetzt neu ist, wird hier aufgezählt. Allerdings hagelt es auch Kritik ...(Bild:  Europäisches Parlament)
Seit dem 2. Februar gelten neue Regelungen im Rahmen des AI Act in der EU. Was jetzt neu ist, wird hier aufgezählt. Allerdings hagelt es auch Kritik ...
(Bild: Europäisches Parlament)

Nach dem KI-Gesetz der EU (AI Act) sind von diesem Stichtag an KI-Systeme verboten, die sogenannte unannehmbare Risiken für die Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte darstellen, außer wenn es um die nationale Sicherheit geht. So untersagt die EU nun den Einsatz von KI-Programmen, die eine Bewertung nach sozialem Verhalten vornehmen. Bei dem sogenannten Social Scoring würden etwa die Bürger in China in Verhaltenskategorien eingeteilt und belohnt oder bestraft. In der EU soll es auch keine Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen geben, wie man weiter erfährt. Nicht erlaubt sind weiterhin manipulative KI-Systeme, die betrügerische Techniken anwenden, um das Verhalten von Menschen zu beeinflussen. In diese Gruppe fällt etwa sprachgesteuertes Spielzeug, das Kinder zu einem gefährlichen Verhalten verleitet.

Die KI-Verbotsliste ist aber noch länger ...

Auf der Verbotsliste der EU stehen auch KI-Systeme, die die Schwäche von Menschen oder Gruppen ausnutzen. Dazu gehören auch automatisierte Robo-Calls, die zum Betrug älterer Menschen eingesetzt werden können. Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – man denke zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen – soll ebenfalls grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dennoch gibt es wieder Ausnahmen, wie man zugeben muss. Denn Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung nutzen dürfen, um bestimmte Straftaten wie Menschenhandel und Terrorismus verfolgen zu können. Mit dem Stichtag 2. Februar müssen deshalb Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, ihre Systeme nach dem Grad des Risikos bewerten und geeignete Maßnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Anbieter und Betreiber von KI-Tools müssen nun auch genügend KI-Kompetenz vorweisen, wie es heißt.

Branchenverband Bitkom kritisiert die EU

Das Ganze bietet keine Rechtssicherheit, mokiert sich der Branchenverband Bitkom zur EU-Regelung . Es sei demnach unklar, für welche Anwendungen das gesetzliche Verbot tatsächlich gelte. Die Politik hat beim AI Act hohe Anforderungen und enge Fristen für die Unternehmen aufgestellt, selbst aber ihre Hausaufgaben nicht gemacht, so der Verband weiter. Das Risiko würden nun die Unternehmen tragen, die KI entwickelten oder einsetzten. Während in den USA mit 3-stelligen Milliardenbeträgen KI ausgebaut werden soll und in China extrem leistungsfähige Sprachmodelle veröffentlicht würden, werfe man in Deutschland und Europa den KI-Unternehmen Knüppel zwischen die Beine. Die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, und die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, räumten in einem gemeinsamen Blogeintrag immerhin ein, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas in Gefahr ist. Denn während sich eine globale Revolution der künstlichen Intelligenz entfalte, könnte die EU ins Abseits geraten. Allerdings gebe es in Europa Talente und Voraussetzungen genug, dass es nicht so weit kommen sollte.

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