Aufgepasst! Eine Markenanmeldung kann schlafende Hunde wecken!

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Wenn Unternehmen ihre Marke beim Patentamt zum Markenschutz anmelden, hat das viele Vorteile. Aber man kann sich auch Ärger einhandeln. Besonders Kleinunternehmen sollten einiges bedenken ...

Unter Kontrolle! Wer eine neue Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen lassen will, kann sich viele Vorteile holen. Doch man sollte nicht zu voreilig sein, mahnen Experten ...(Bild:  DPMA)
Unter Kontrolle! Wer eine neue Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen lassen will, kann sich viele Vorteile holen. Doch man sollte nicht zu voreilig sein, mahnen Experten ...
(Bild: DPMA)

Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) komme es immer seltener zu Widersprüchen von Rechteinhabern älterer Marken gegen die Eintragung einer neuen Marke. Das liege zum einen daran, dass sich die Recherchemöglichkeiten nach eingetragenen Marken verbessert hätten. Zum anderen klärten Markeninhaber Konflikte auch schon früh im Vorfeld, wie es weiter heißt. Im letzten Jahr sind demnach fast 50.000 Marken eingetragen worden – etwas mehr als 2023. Davon seien rund 2.200 mit einem Widerspruch angegriffen worden. So erging es speziell einem Kleinunternehmer aus Felix Huynh aus Mühlacker im Enzkreis, der die Marke „Broccodile“, ein comicartiges Krokodil mit Broccoliröschen auf dem Rücken, eintragen ließ. Er kassierte eine Abmahnung und dann einen Widerspruch des Bekleidungsherstellers Lacoste gegen die Eintragung. Über 5.000 Euro sollte der Beklagte zunächst bezahlen. Der Streitwert liege bei rund 500.000 Euro.

KMU sollten sich vor einer Markeneintragung beraten lassen

Un die Stuttgarter Firma Selva Negra Spirits geriet ungewollt in Clinch mit dem Kräuterlikörhersteller Jägermeister. Denn vor etwa drei Jahren flatterte eine Abmahnung ins Haus, weil man einen Agavenschnaps mit einem Hirschgeweihlogo vertrieb. Streitwert rund 250.000 Euro! Das heiße, dass vor allem für kleine Unternehmen eine Anmeldung beim DPMA durchaus auch nach hinten losgehen könne. Denn häufig werden erst dadurch große Unternehmen auf kleine Unternehmen aufmerksam, weil die großen Unternehmen umfassende automatisierte Überwachungen bei den Ämtern eingerichtet haben, um neue, ähnliche Marken automatisiert aufzufinden, erklären die Experten. Mit anderen Worten: Hätte „David“ keine Marken angemeldet, wäre „Goliath“ (vielleicht) nicht darauf gestoßen! Vor Anmeldung einer Marke sollten sich deshalb insbesondere kleine Unternehmen genau informieren und möglichst auch rechtlich beraten lassen, bevor sie den Schritt zum Patent- und Markenamt gehen.

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