Hoffnungsschimmer Für mittelgroße Unternehmen winken Erleichterungen

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Mittelgroße Unternehmen sollen laut einem Vorschlag der EU-Kommission bald von mehreren EU-Auflagen befreit werden, so die dpa.

Vielleicht wird für einige Unternehmen das Leben bald leichter! Denn die EU-Kommission hat vor, mittelgroße Player in einigen Aspekten von Vorgaben und Pflichten zu befreien und ihnen auch einige Entwicklungsschritte zu erleichtern.(Bild:  Hirschmann)
Vielleicht wird für einige Unternehmen das Leben bald leichter! Denn die EU-Kommission hat vor, mittelgroße Player in einigen Aspekten von Vorgaben und Pflichten zu befreien und ihnen auch einige Entwicklungsschritte zu erleichtern.
(Bild: Hirschmann)

Bei den von der EU-Kommission angedachten Erleichterungen für mittelgroße Firmen geht es unter anderem um Ausnahmen in Sachen Datenschutz-Grundverordnung und um vereinfachte Vorschriften, die eine Börsennotierung erleichtern sollen. Die Brüsseler Behörde rechne mit Einsparungen von rund 400 Millionen Euro an Verwaltungsaufwand pro Jahr. Dazu muss man wissen, dass nach Angaben der Kommission Unternehmen mit bereits über 250 Beschäftigten nach den geltenden Vorschriften als Großunternehmen eingestuft sind. Sie müssen deshalb deutlich mehr Regeln beachten. Nun aber soll eine neue Kategorie eingeführt werden, die unter anderem jene begünstigen soll, die weniger als 750 Beschäftigte haben. In der EU wären das laut Kommission knapp 40.000 Unternehmen. Das Vorhaben braucht aber auch noch eine Mehrheit im Europaparlament und unter den EU-Staaten.

Die Verbesserungen in konkreterer Form:

In einer rechtlich allerdings eher unverbindlichen Strategie fordere die Kommission auch, die aus Sicht von Unternehmen zehn größten Probleme des europäischen Binnenmarktes anzugehen. Dazu zählen den Angaben zufolge komplizierte Unternehmensgründungen, komplexe EU-Vorschriften, begrenzte Anerkennung von Berufsqualifikationen, unterschiedliche Vorschriften für Verpackungen und voneinander abweichende nationale Vorschriften für Dienstleistungen. Die Kommission verspricht unter anderem, eine sogenannte 28.-Regelung für das europäische Gesellschaftsrecht vorzuschlagen, die die Gründung von Unternehmen erleichtern soll. Dadurch soll es etwa einfacher werden, Unternehmen auch digital zu gründen und in der gesamten EU nach gemeinsamen Regeln etwa beim Steuer-, Arbeits- und Insolvenzrecht zu arbeiten. Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) begrüßt diese Ideen.

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