War wohl nix! EU-Mitgliedsstaaten schmettern Lieferkettengesetz ab

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Das geplante EU-Lieferkettengesetz findet weiter keine ausreichende Mehrheit unter den Mitgliedstaaten, wie die dpa erfahren hat.

Die logistische Welt kann aufatmen und wieder durchstarten, denn das von der EU geplante Lieferkettengesetz wurde gestern von den meisten Mitgliedsstaaten abgelehnt. Das freut vor allem die FDP und nicht zuletzt den deutschen Mittelstand.(Bild:  F. Zisselmann)
Die logistische Welt kann aufatmen und wieder durchstarten, denn das von der EU geplante Lieferkettengesetz wurde gestern von den meisten Mitgliedsstaaten abgelehnt. Das freut vor allem die FDP und nicht zuletzt den deutschen Mittelstand.
(Bild: F. Zisselmann)

Dass das von der Europäischen Union geplante Lieferkettengesetz am Widerstand der meisten EU-Mitgliedstaaten gescheiter ist, teilte die belgische Ratspräsidentschaft gestern mit. Nun müsse man den Stand der Dinge prüfen, um zu sehen, ob es möglich sei, die von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Bedenken in Absprache mit dem Europäischen Parlament auszuräumen. Damit ist offen, ob über das Vorhaben noch einmal neu verhandelt werden muss, obwohl es im Dezember eigentlich bereits einen Kompromiss zwischen Unterhändlern der beiden Institutionen gab, wie es weiter heißt. Die Bundesregierung erwarte derweil keinen weiteren Anlauf vor der Europawahl im Juni.

Deutschlands Enthaltung wurde als Nein interpretiert

Deutschland enthielt sich außerdem gestern bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten. In dem Gremium habe das wie eine Nein-Stimme gewirkt. In der Bundesregierung drängte zurecht die FDP darauf, dass Deutschland nicht zustimmt. Die Liberalen befürchten etwa, dass sich Betriebe aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen. Politiker von SPD und Grünen befürworten das Vorhaben natürlich. Die Unstimmigkeiten hatten zu einem offenen Schlagabtausch in der Ampel-Koalition geführt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht sich mit seiner Ablehnung in guter Gesellschaft: „Über die Hälfte der Mitgliedsstaaten hat dem Entwurf nicht zugestimmt, darunter auch Frankreich und Italien.“ In der gegenwärtigen Lage sei die Richtlinie vor allem für Mittelständler schlicht und einfach nicht umsetzbar. Mit dem Gesetz sollen insbesondere große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren sollten. Größere Unternehmen müssen außerdem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind. Das aber könnten „die Kleinen“ kaum stemmen.

Deutschland hat außerdem bereits ein Lieferkettengesetz

Die geplante EU-Version des Lieferkettengesetzes würde über die bereits in Deutschland geltenden Vorgaben hinausgehen. So ist auf EU-Ebene vorgesehen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind, was im deutschen Gesetz ausgeschlossen ist, wie es beispielhaft heißt. Auch hätten mehr Unternehmen von der EU-Regelung betroffen sein sollen als vom deutschen Gesetz. „Wir müssen den gescheiterten Entwurf nun beiseitelegen, um nach der Europawahl mit einer frisch ernannten Kommission Gespräche über einen bürokratiearmen, schlanken und wirksamen Entwurf auf den Weg zu bringen“, schlägt Buschmann angesichts de Lage vor. Auch die FDP-Fraktion zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis der Abstimmung. Die Beratungen in Brüssel hätten auch deutlich gemacht, dass die Lieferkettenrichtlinie ein unausgegorenes Vorhaben ist.

(ID:49943775)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung