Ökodesign-Verordnung Der CO2-Fußabdruck auf Produktebene als Gamechanger
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Die neue Ökodesign-Verordnung der EU könnte die Art und Weise, wie Produkte entwickelt und vermarktet werden, nachhaltig verändern. Unternehmen, die frühzeitig darauf reagieren, können nicht nur ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen, sondern sich auch Wettbewerbsvorteile sichern.
Der 18. Juli 2024 markiert ein wichtiges Datum unserer globalen Wirtschaft. An diesem Datum trat die „Ecodesign for Sustainable Products“-Verordnung, die neue Ökodesign-Verordnung in Kraft. Mithilfe dieser Verordnung strebt die EU nach einer ökologisch nachhaltigen Gestaltung von Produkten sowie deren Kreislauffähigkeit. Damit müssen bei Inverkehrbringen verschiedener Produktgruppen lebenszyklusorientierte und umweltrelevante Kenngrößen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Als wichtigste Produktgruppen zählen Textilien und Schuhe, Möbel, Eisen, Stahl und Aluminiumprodukte sowie Chemikalien. Der Großteil der zu berichtenden Indikatoren fokussiert Kreislaufwirtschaftsaspekte wie Rezyklatanteil, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recycling und Aspekte bezüglich Material Compliance, wie Angaben zu besorgniserregenden Stoffen sowie Informationen zum CO2- oder Umweltfußabdruck.
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