Ventilatoren EU verständigt sich auf Wirkungsgrad-Anforderungen für Ventilatoren
Für Glühlampen, Pumpen oder die Funktion „Stand-by“ hatte das Europäische Parlament bereits Regeln zur Senkung des Stromverbrauchs beschlossen. Jetzt hat sich die EU auf hohe Wirkungsgradgrenzwerte für Ventilatoren verständigt, wie der Ventilatorenhersteller EBM-Papst in Mulfingen mitteilt. Damit dürften nach Einschätzung des Unternehmens bis 2013 30% aller Ventilatoren vom Markt verschwinden.
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Im Rahmen der seit 2005 gültigen Ökodesign Richtlinie, bei der Einsparpotenziale energierelevanter Produkte untersucht und gegebenenfalls Mindestanforderungen festgeschrieben werden, sollen in Europa jährlich rund 16 Mio. t CO2 eingespart und der Stromverbrauch um 34 TWh reduziert werden, heißt es. Laut EU-Kommission liege der Energieverbrauch von Ventilatoren aktuell allein in Europa bei jährlich rund 410 TWh, im Jahr 2020 bei etwa 660 TWh.
Energieeffizienz wird für Ventilatoren zur Pflicht
In zwei Stufen ist laut Mitteilung die weltweite Ventilatorindustrie nun gefordert, ihre Produkte für den europäischen Markt nach Energieeffizenz-Anforderungen zu gestalten und damit einen Beitrag zur Energieeinsparung zu liefern. Laut einem „Draft Report“, auf den sich die EU-Mitglieder verständigt haben, soll ab 2013 die erste Stufe gelten, nach der laut Schätzung von EBM-Papst rund 30% aller Ventilatoren den europäischen Bestimmungen nicht mehr genügen würden. Ab 2015 würden etwa weitere 20% vom Markt verschwinden, die die festgelegten Wirkungsgradanforderungen nicht erreichen.
„Wir unterstützen die Entscheidung der EU für Energiesparventilatoren“, sagt Hans-Jochen Beilke, Vorsitzender der Geschäftsführung der EBM-Papst-Gruppe. „Hierdurch wird ein erheblicher Beitrag zur Erreichung der weltweiten Klimaziele geleistet“, weiß Beilke.
EC-Technik erhöht Energieeffizienz von Ventilatoren und Motoren
Bereits seit dem Jahr 2000 entwickelt das Unternehmen laut eigenen Angaben seine Ventilatoren und Motoren in stromsparende EC-Technik. Sie würden hohe Wirkungsgrade erreichen und bei Weitem schon die nun festgelegten Mindestanforderungen der auch als ERP-Direktive (Energy-Related-Product-Directive) bezeichneten Richtlinie übertreffen.
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