Paletten Exporte nach Israel und Australien bleiben einfach
In Israel ist eine Änderungen bei den Importbestimmungen in Kraft getreten. Auch in Australien wird dies in Kürze der Fall sein. Wie die Inka-Paletten GmbH bekannt gibt, haben diese Gesetzesänderungen für die Nutzer von Inka-Paletten keine Auswirkungen.
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Israel hat zum 23. Juni 2009 die internationale Pflanzenschutzverordnung ISPM 15 umgesetzt. „Inka-Paletten sind ab Werk schädlingsfrei. Die ISPM 15 erfordert keine Behandlung und Kennzeichnung für Pressholz. Eine Herstellererklärung dazu gibt es auf unserer Webseite“, erklärt Andreas J. Heinrich, Inka-Produktmanager. Israel-Exporteure können also bedenkenlos auf die günstige Einwegpalette setzen, wie es heißt.
Australien führt ab 1. August 2009 eine Änderung des Formulars zur Verpackungsdeklaration ein. Inka stellt die Formulare als Download auf der Internetseite des Unternehmens bereit. Spediteure informieren in diesem Zusammenhang in Rundschreiben über eine Änderung der Vorschriften für Sperrholz- und Furnierholz-Packmittel. Inka-Paletten sind aber aus Pressholz und von diesen Vorschriften nicht betroffen. Die Änderung habe keine Konsequenzen für die Nutzer der Inka-Paletten.
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