Pflichtverletzung Fraunhofer-Gesellschaft trennt sich von Vorstand Alexander Kurz

Quelle: Pressemitteilung der Fraunhofer-Gesellschaft 1 min Lesedauer

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Der Senat der Fraunhofer-Gesellschaft hat im Rahmen einer Sondersitzung beschlossen, das Vorstandsmitglied Prof. Dr. Alexander Kurz mit sofort abzuberufen.

Die Fraunhofer-Gesellschaft gibt ohne nähere Gründe zu nennen an, dass sich sich mit sofortiger Wirkung vom Vorstand Prof. Dr. Alexander Kurz trennt.(Bild:  FhG)
Die Fraunhofer-Gesellschaft gibt ohne nähere Gründe zu nennen an, dass sich sich mit sofortiger Wirkung vom Vorstand Prof. Dr. Alexander Kurz trennt.
(Bild: FhG)

Hildegard Müller, Vorsitzende des Senats der Fraunhofer-Gesellschaft e.V.: „Nach der schon erfolgten Aufhebung des Vertrags von Prof. Dr. Reimund Neugebauer haben die durch den Senat angestoßenen weiteren Prüfungen dazu geführt, dass Sachverhalte bekannt wurden, die der Senat auf Grundlage einer umfassenden rechtlichen Prüfung auch als schwerwiegende Pflichtverletzungen durch Herrn Prof. Dr. Kurz zu Lasten der Fraunhofer-Gesellschaft bewertet.“ In Folge dieser Erkenntnisse hat der Fraunhofer-Senat Herrn Prof. Dr. Kurz mit sofortiger Wirkung als Vorstand abberufen. Der Senat der Fraunhofer-Gesellschaft beschloss darüber hinaus, Schadenersatzansprüche gegen Kurz und auch gegen den ehemaligen Präsidenten Neugebauer, zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen. Nötigenfalls würden die Ansprüche auch gerichtlich durchgesetzt.

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