Versicherungen

Haftungsmanagement wappnet für die Risiken des Produktionsprozesses

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Die Regel ist dagegen, dass Verträge „blind“ unterschrieben werden. Doch zu viel Vertrauen kann ein Unternehmen die Existenz kosten. Die Liste der Ausschlusskriterien der Versicherungen ist lang. Hier die „Hitparade der Ablehnungen“:

  • Auf Platz eins rangiert „mangelnde Erfahrung“. Der Produzent kann die ausreichende Erprobung seiner Produkte nicht nachweisen, heißt die häufigste Begründung der Versicherungen, warum sie Schäden nicht begleichen.
  • An zweiter Stelle folgt das „Handeln wider besseren Wissens“. Qualitäts-Management-Systeme bei ISO-zertifizierten Unternehmen legen fest, was zu tun gewesen wäre, und geben dem Richter das Argument, gegen schriftliche Vereinbarungen verstoßen zu haben. Qualitätsmanagement führt zur Haftung, weil es die Fehler offensichtlich macht.
  • An dritter Stelle steht die „eigenmächtig gegebene Garantie“. Die aber widerspricht oft den Vertragsklauseln mit der Versicherung. Qualitätssicherungs- und Haftungsvereinbarungen mit Kunden gehen häufig über die gesetzliche Haftung hinaus und beseitigen somit den Versicherungsschutz. Und sie sind kein Einzelfall. Die Qualitätssicherungsvereinbarungen der Kunden sind regelmäßig deckungsschädlich. Doch nicht nur Kundenvereinbarungen gefährden den Versicherungsschutz des Auftragnehmers. Auch Zulieferer können einem Unternehmen zum Verhängnis werden.

Schadensersatzforderungen können in die Pleite treiben

Aufgrung der zahlreichen Ablehungsgründe besteht akuter Handlungsbedarf vor allem bei kleineren und mittleren Betrieben, denn die hohen Schadensersatzforderungen übersteigen bei Weitem deren finanziellen Kräfte. Viele Betriebe haben bereits ein Qualitätsmanagementsystem integriert – aber das reicht nicht, um Haftungsausschluss zu vermeiden, ganz im Gegenteil.

Qualitätsmanagement verhindert oder vermindert einen Großteil der betrieblichen Produktions- und Produktmängel, macht aber ein Haftungsmanagement um so dringlicher. Denn im Haftungsprozess ist ein Qualitätsmanagement eher dazu geeignet, eine Haftung dadurch zu begründen, dass es ja Auskunft darüber gibt, was zur Verhinderung des Schadens zu tun gewesen wäre.

Qualitätsmanagement muss um Haftungsmanagement ergänzt werden

Dem Versicherer gibt es durch die im Schadenfall unterlassene Schadenprävention gerade bei Existenz eines Qualitätsmanagements eine ganze Reihe von Ansatzpunkten, dem Versicherungsnehmer solche Fehler vorzuwerfen, die eine deckungsausschließende Wirkung haben können. Das betriebliche Qualitätsmanagement muss daher um ein Haftungsmanagement ergänzt werden.

Die Implementierung eines Haftungsmanagements mit eigenem Personal ist allerdings sehr kostenintensiv. Das ist ein Grund, warum es sich bisher nur Großbetriebe leisten können. Für die vielen mittelständischen Unternehmen war ein Haftungsmanagementsystem unerschwinglich, denn ein System zum „Zukaufen“ gab es bisher nicht.

Haftungsmanagement lässt sich als externe Dienstleistung zukaufen

Die SDI hat diesen unhaltbaren Zustand beendet – und bietet allen Unternehmen eine bezahlbare Alternative als externe Dienstleistung speziell für Druck und metallverarbeitende Betriebe an. Es ist das erste Haftungsmanagement, das einfach „zugekauft“ werden kann und für jedes Unternehmen bezahlbar ist.

Entwickelt wurde das Haftungsmanagement der SDI gemeinsam mit der europaweit führenden Anwalts-Sozietät Dr. Nickel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Edermünde. Anhand eines juristischen Leitfadens werden technische Verträge des Betriebes, wie Qualitäts-Sicherungs-Vereinbarungen, Rahmenverträge, AGB, Konsi-Lagerverträge oder Geheimhaltungsvereinbarungen, auf offene oder verdeckte Haftungsregelungen und ihre Deckung in den Rechtsversicherungen untersucht, angepasst oder erstellt.

Voraussetzung für die Erstellung des Haftungsmanagement-Systems ist eine Betriebsbesichtigung, die Überlassung der repräsentativen Betriebs-„Literatur“, also etwa der Bestellungen, Auftragsbestätigungen, AGB, QSV oder sonstiger technischer Verträge, die überprüft werden sollen. Denn gerade die Überprüfung technischer Verträge zwischen Lieferant, Druckerei und Kunden gewinnt bei der Prävention zunehmend an Bedeutung. Beim Kauf des Leitfadens zum Haftungsmanagement ist eine anwaltliche Erstberatung inklusive. Das Buch enthält alle Aspekte, die ein Unternehmen beim Haftungsmanagement beherzigen muss.

Oliver Schaeben ist Gründer und Vorstandsvorsitzender der SDI Solidargemeinschaft der Druck- und Metall verarbeitenden Industrie e.V. in 60388 Frankfurt am Main

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