Brandschutz Im Notfall ist der kürzeste Fluchtweg nicht immer der sicherste

Quelle: Pressemitteilung Licht.de 1 min Lesedauer

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Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI zeigt in seiner Informationsschrift neue Konzepte für richtungsvariable Sicherheitsbeleuchtung.

Rettungszeichenleuchten sollen Personen das gefahrlose Verlassen eines Gebäudes ermöglichen, Panik verhindern und Unfallgefahren auf dem Fluchtweg anzeigen.(Bild:  licht.de)
Rettungszeichenleuchten sollen Personen das gefahrlose Verlassen eines Gebäudes ermöglichen, Panik verhindern und Unfallgefahren auf dem Fluchtweg anzeigen.
(Bild: licht.de)

Dazu erklärt die Brancheninitiative licht.de, die im ZVEI e. V. organisiert sind, dass bei einer Evakuierung oder Stromunterbrechung die klassische Sicherheitsbeleuchtung nicht mehr ausreicht.

Denn wenn Rauch oder Feuer die ausgeschilderten Fluchtwege versperren, nützen Sicherheitsleuchten nichts mehr. Da braucht es dann eine dynamische oder adaptive Fluchtweglenkung. Diese kann auf Hindernisse reagieren und einen gefahrlosen Weg hinaus anzeigen.

Wie funktioniert eine dynamische Fluchtweglenkung?

In einem dynamischen Fluchtwegleitsystem sind Rettungszeichenleuchten mit einem Gefahrenmeldesystem, wie einer Brandmeldeanlage, verbunden und können einmalig die Richtung ändern.

Einen Schritt weiter geht die adaptive Fluchtweglenkung. Die Sensorik von Videokameras, Personenzählern oder Gasdetektoren überwacht Rettungswege permanent. Breitet sich ein Feuer aus oder herrscht Stau auf einem Rettungsweg, ändert sich jeweils die Richtungsanzeige der Leuchten. Neue Konzepte zur Fluchtweglenkung können deshalb viele unterschiedliche Gefahrensituationen entschärfen.

Bei Gefahrenalarm oder nach Veranstaltungsende

In öffentlichen Bereichen kann es nötig sein, Areale oder Räume kurzfristig abzusperren, etwa bei Bombenalarm oder einem verwaisten Gepäckstück. Sperrzeichen markieren gefährdete Bereiche und richtungsvariable Zeichen leiten Personen um.

Treten gefährliche Stoffe aus, wird es besonders heikel, zum Beispiel bei einem Alarm für Kohlenstoffmonoxid in der Tiefgarage, Chlorgasen im Schwimmbad oder einem Unfall im Labor. Gefährliche Orte werden in dem Fall optisch erkennbar gesperrt, das Gebäude wird situationsgerecht über sichere Rettungswege evakuiert.

Das gilt auch für Großveranstaltungen: Menschenströme werden frühzeitig geteilt, um die Gefahr einer Panik auf überlasteten Fluchtwegen zu vermeiden.

Körperliche Unversehrtheit gilt als höchstes Gut

Die Unversehrtheit des Körpers ist das wertvollste. Das führt zu rechtlichen Verpflichtungen – auch für Bauherren und Gebäudebetreiber. Bauwerke müssen so geplant, errichtet und betrieben werden, dass im Notfall alle Personen darin unverletzt bleiben.

Deshalb zeigt der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI in seiner Informationsschrift neue Konzepte für richtungsvariable Sicherheitsbeleuchtung anhand vieler Beispiele, wie diese modernen Lenkungssysteme funktionieren.

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